ePatientenverfügung

Auf dem Weg zu einem funktionsfähigen ePatientendossier

Der Bundesrat hat einen wichtigen Richtungsentscheid zum elektronischen Patientendossier (EPD) gefällt. economiesuisse begrüsst, dass damit die Grundlage für ein funktionsfähiges EPD geschaffen wird. Aus Sicht der Wirtschaft gibt es jedoch weitere Erfolgsfaktoren, die zu klären sind, damit dieses Instrument seinen Nutzen entfalten kann. Dazu braucht es drei Massnahmenpakete.

Der Richtungsentscheid des Bundesrats zum elektronischen Patientendossier ist vielfältig und adressiert wichtige Probleme. Unter anderem will er das EPD künftig zum Instrument der obligatorischen Krankenversicherung machen. Damit erhält der Bund neu eine weitreichende Regelungskompetenz, die nötig ist, um dieses wichtige Projekt zum Erfolg zu führen. Zudem will er die Aufgaben und Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen klarer regeln. Dies betrifft auch die Finanzierung. Weiter will der Bundesrat die Freiwilligkeit aufseiten der Versicherer und aufseiten der Leistungserbringer überdenken. Forschende sollen ferner Zugriff auf anonymisierte Daten das EPD bekommen, falls die Patientinnen und Patienten dazu ihre Einwilligung geben. Auch die Nutzung für Zusatzdienste, wie beispielsweise die Überweisung von Patientinnen und Patienten an andere Gesundheitsfachpersonen, soll von der EPD-Infrastruktur ermöglicht werden. Schliesslich soll geklärt werden, wie eine künftige staatliche E-ID für den Zugang zum EPD genutzt werden kann. Alle diese Punkte sind wichtig und gehen in die richtige Richtung.

Drei unabdingbare Massnahmenpakete

Die Probleme des EPD sind jedoch derart komplex, dass es zusätzliche Veränderungen braucht. Um das Projekt endlich zum Fliegen zu bringen, braucht es einen Fahrplan für drei Massnahmenpakete:

  1. Sofortmassnahmen auf Stufe Verordnungen: Zu den Sofortmassnahmen gehören die technische Nutzung der EPD-Infrastruktur für Zusatzdienste, das Online-Eröffnen von Patientendossiers (Umsetzung ETSI-Norm) und die Vereinfachung der Zugriffsrechte.
  2. Massnahmen auf Stufe Gesetz: Das Parlament hat 2021 den Entscheid gefällt, dass alle Gesundheitsfachpersonen verpflichtet werden, elektronische Patientendossiers einzusetzen (Motion 19.3955). Die Aufgaben, Kompetenzen und die Sicherstellung der Finanzierung des EPD durch Bund und Kantone sind auf Gesetzesstufe zu regeln. Eine strukturierte Datenerfassung aufseiten der Leistungserbringer muss unbedingt entschädigt werden. Nur so kann man die Qualität der Datenerfassung verbessern.
  3. Übergangsfinanzierung EPD: Die Inhalte der Übergangsfinanzierung sind nicht bekannt. Teil der Übergangsfinanzierung sollte die Finanzierung der Anbindung der Gesundheitsfachpersonen ans EPD, die Finanzierung der Eröffnung von elektronischen Dossiers durch Kundinnen bzw. Patienten und die Finanzierung der Schnittstellen zwischen dem EPD und den Primärsoftware-Anbietern sein.

EPD soll qualitätsorientierten Wettbewerb ermöglichen

Eine zielführende Revision des EPD-Gesetzes ist nur in partizipativer Zusammenarbeit mit den Stakeholdern zu erreichen. Bei diesem Revisionsprojekt ist ihr Einbezug bei der Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlagen besonders wichtig. Ziel sollte nicht nur ein funktionierendes EDP sein. Es muss so aufgestellt werden, dass ein qualitätsorientierter Leistungswettbewerb im Gesundheitswesen möglich wird.