6. IV-Revision: Sparversprechen einhalten
Die Invalidenversicherung schreibt seit 17 Jahren Defizite. Mittlerweile wurde ein Schuldenberg von 15 Milliarden Franken aufgetürmt – die Versicherung muss dringend saniert werden. 2009 bewilligte das Volk eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der IV. Ein wichtiges Argument im Abstimmungskampf war das Versprechen des Bundesrats und des Parlaments, mit einer ausgabenorientierten Reform die IV endgültig und nachhaltig zu sanieren.
Dieses Versprechen war der Beweggrund für die Wirtschaft, die befristete Mehrwertsteuererhöhung mitzutragen. Doch nun droht dieses Sparversprechen nicht eingelöst zu werden, was der Glaubwürdigkeit der Politik schaden würde.
Im zweiten Massnahmenpaket der 6. IV-Revision wird vom ursprünglichen Entlastungsziel immer weiter abgerückt. Während in der Vernehmlassungsvorlage noch von einem erforderlichen Sparumfang von 700 Millionen Franken ausgegangen wurde, war bereits in der Botschaft des Bundesrats nur noch von 325 Millionen Franken die Rede.
Nun hat die Sozialkommission des Ständerats den Sparbetrag nochmals um 75 Millionen auf 250 Millionen Franken reduziert. Die gegenüber der ursprünglichen Vorlage wesentlich geringeren Entlastungen gefährden das Versprechen des Bundesrats und des Parlaments, die IV bis zum Auslaufen der Mehrwertsteuerzusatzfinanzierung im Jahr 2017 auf eigene, finanziell gesunde Beine zu stellen.
Weil dieses Ziel zum Nutzen der IV und ihrer Glaubwürdigkeit erreicht werden muss, ist am ursprünglichen Entlastungsvolumen ohne Wenn und Aber festzuhalten. Darüber hinaus braucht die IV eine Schuldenbremse. Nur so kann die finanzielle Nachhaltigkeit sichergestellt werden.