Gesetzliche Datenportabilität – kein Wundermittel
- Introduction L’essenziale in breve | Posizione di economiesuisse
- Chapter 1 Portabilité des données: aperçu
- Chapter 2 Internationale Entwicklungen
- Chapter 3 Entwicklungen in der Schweiz
- Chapter 4 Schwächen und Stärken der Portabilität
- Chapter 5 Existierende gesetzliche Instrumente und Optimierungspotenzial
- Chapter 6 Blick in die Zukunft
- Chapter 7 Position der Wirtschaft
Datenportabilität im Überblick
Geben wir im Internet eine Verkäuferbewertung ab, “posten” wir in sozialen Netzwerken, verwenden wir Punkte-Sammelkarten beim Einkaufen oder bezahlen wir mit der Kreditkarte, so produzieren wir Daten. Datensätze können aber auch aus grösseren Datenanalysen stammen oder entstehen, indem ein Datenbearbeiter das Konsumentenverhalten beobachtet (z.B. Verweildauer in einem Ladenlokal oder Browserverhalten).
Beschreibung der Datenportabilität
Die Idee der sogenannten Datenportabilität ist die vereinfachte Übertragbarkeit von Daten zwischen Anbietern. Dadurch soll es Konsumenten im Zeitalter der grossen Datenmengen ermöglicht werden, dass durch sie zur Verfügung gestellte Daten nicht ausschliesslich bei einem Anbieter als grössere und nicht zugängliche Sammlungen gelagert werden. Sind beispielsweise zwei Internet-Plattformen technisch inkompatibel, kann dem Konsumenten der Wechsel und die Übertragung der ihn betreffenden Daten zu einem anderen Anbieter erschwert werden (sogenannt Lock-in Effekt). Um die Datenportabilität in der Praxis umzusetzen, sind unter anderem einheitliche technische Standards zwischen den unterschiedlichen Anbietern, also eine gewisse Interoperabilität, notwendig.
Beispiel: Auf der sozialen Plattform Instagram geben wir als Nutzer regelmässig Daten ein. Seit Einführung der EU DSGVO wird den Nutzern nun auch ein Datenportabilitätstool angeboten, wodurch Nutzer eine Kopie der geteilten Inhalte, inklusive Fotos, Videos und Nachrichten erhalten und zu einem anderen Social Media Anbieter mitnehmen können sollen.
Grafik 1
Befürworter einer gesetzlich vorgeschriebenen Datenportabilität wollen durch zwingende Vorschriften zur Portabilität die Ansammlung grösserer Datenansammlungen bei Grossunternehmen verhindern und die Daten auf mehrere Anbieter verteilen. Dieser Eingriff fällt aber viel umfassender aus, als es vom Wettbewerbsrecht unterstützt wirdund kann in einer verallgemeinerten Form in gewissen Konstellationen sogar das Gegenteil bewirken.
Die Konsumenten sollen durch vereinfachte Übertragbarkeit eine verbesserte Übersicht und Kontrolle über die von ihnen bereitgestellten Daten erhalten. Die Datenportabilität wird sich jedoch weniger auf das Verhältnis zu den Konsumenten, sondern auf das Verhältnis zwischen den Wettbewerbern auf dem Markt auswirken – die informationelle Selbstbestimmung ist in den praktischen Auswirkungen des Konzepts nur ein Nebenschauplatz.Nebenschauplatz
Abgrenzung zu Open Government Data
Die Verwaltung erhebt im Rahmen ihrer amtlichen Aufgaben regelmässig unterschiedliche Daten - so beispielsweise Bevölkerungs-, Wetter- oder Verkehrsdaten. Der Bund hat angekündigt, diese Daten kostenlos der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Dies ist folgerichtig, da solche Erhebungen durch Steuern und Abgaben finanziert wurden und somit dem Gemeinwesen zustehen. Das Angebot der Datenportabilität erfordert hingegen das Einrichten einer kostenaufwändigen Infrastruktur durch den Anbieter, weshalb grundsätzlich nicht von Kostenfreiheit ausgegangen werden sollte.