Vernehmlassungsantwort

Än­de­rung des Steu­er­amts­hil­fe­ge­set­zes (ge­stoh­le­ne Daten)

Rechts­staat­lich­keit hält eco­no­mie­su­is­se als eines der fun­da­men­ta­len Prin­zi­pi­en un­se­rer Rechts­ord­nung hoch. Da­ten­dieb­stahl ist eine nach schwei­ze­ri­schem Recht straf­ba­re Hand­lung. Sie darf nicht ge­för­dert und muss straf­recht­lich ver­folgt re­spek­ti­ve sank­tio­niert wer­den. Gleich­zei­tig an­er­ken­nen wir, dass sich die in­ter­na­tio­na­len Ent­wick­lun­gen im Steu­er­be­reich in den letz­ten Jah­ren be­schleu­nigt haben. Nach Ab­wä­gung die­ser bei­den Punk­te kom­men wir zum Schluss, dass eco­no­mie­su­is­se sich der vor­ge­se­he­nen Ge­set­zes­än­de­rung nicht ent­ge­gen­stellt. Dies je­doch unter der Be­din­gung, dass sie eine «Ul­ti­ma Ratio» dar­stellt – d.h. dass der Peer Re­view ohne diese Mass­nah­me nicht be­stan­den würde.