Vernehmlassungsantwort

Vernehmlassung zur Revision des Kotierungsreglements

Die Kotierungs­regulari­en der SIX Exchange Regulati­on wur­den 2010 ei­ner Totalrevisi­on un­terzogen. Die prakti­sche Anwendung wäh­rend der letz­ten zwei Jah­re hat bei einigen Be­stimmungen Klärungs- oder Anpassungs­bedarf erge­ben. Die SIX Exchange Regulati­on schlägt de­shalb ver­schiede­ne Ände­run­gen an Be­stimmun­gen des Kotierungs­reglements, der Richtli­nie be­treffend Dekotierung von Be­teiligungs­rech­ten, Deriva­ten und Exchange Traded Pro­ducts, der Gebüh­ren­ord­nung sowie des Reglements für die Beschwerd­ein­stanz vor.

Grundsätzlich begrüsst economie­suisse die vor­ge­schla­genen Ände­run­gen. Wichtig ist, dass für die Emitten­ten die Kotierungs­regulari­en klar und verständlich sind. Sie müs­sen den Emitten­ten Rechtssi­cherheit gewährleis­ten. Dies gilt auch für die Gebüh­ren der SIX Exchange Regulati­on. Daher schlägt economie­suisse in einigen Punk­ten konkre­te Ände­run­gen an den vorliegen­den Ent­würfen der Kotierungs­regulari­en vor.​