Vernehmlassungsantwort

Ver­nehm­las­sung zur Re­vi­si­on des Ko­tie­rungs­re­gle­ments

Die Kotierungs­regulari­en der SIX Ex­ch­an­ge Regulati­on wur­den 2010 ei­ner Totalrevisi­on un­terzogen. Die prakti­sche An­wen­dung wäh­rend der letz­ten zwei Jah­re hat bei ei­ni­gen Be­stimmungen Klä­rungs- oder Anpassungs­bedarf erge­ben. Die SIX Ex­ch­an­ge Regulati­on schlägt de­shalb ver­schiede­ne Ände­run­gen an Be­stimmun­gen des Kotierungs­reglements, der Richtli­nie be­treffend De­ko­tie­rung von Be­teiligungs­rech­ten, Deriva­ten und Ex­ch­an­ge Tra­ded Pro­ducts, der Gebüh­ren­ord­nung sowie des Re­gle­ments für die Beschwerd­ein­stanz vor.

Grund­sätz­lich be­grüsst economie­suisse die vor­ge­schla­genen Ände­run­gen. Wich­tig ist, dass für die Emitten­ten die Kotierungs­regulari­en klar und ver­ständ­lich sind. Sie müs­sen den Emitten­ten Rechtssi­cherheit gewährleis­ten. Dies gilt auch für die Gebüh­ren der SIX Ex­ch­an­ge Regulati­on. Daher schlägt economie­suisse in ei­ni­gen Punk­ten konkre­te Ände­run­gen an den vorliegen­den Ent­würfen der Kotierungs­regulari­en vor.​