Vernehmlassung Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer
economiesuisse befürwortet die Abschaffung der «Heiratsstrafe», denn dadurch lässt sich der Abhalteeffekt bei Zweiverdienerehepaaren vermindern. Die Ausgestaltung der Vorlage überzeugt jedoch nicht. So erhöht das Modell einer alternativen Steuerberechnung den Verwaltungsaufwand und verkompliziert das Steuersystem zusätzlich. Ausserdem verstärken die neuen Steuerabzüge die ohnehin bereits steile Progression der direkten Bundessteuer. Die Gegenfinanzierung muss sodann vollständig ausgabenseitig vorgenommen werden, wobei die Wachstumseffekte zu berücksichtigen sind. Letztlich ist die Vorlage im Kontext der steuerpolitischen Prioritäten zu beurteilen. Nachdem in den letzten Jahren in erster Linie die natürlichen Personen entlastet wurden, muss nun einer Reform der Unternehmensbesteuerung die höchste Priorität eingeräumt werden. Aufgrund internationaler Gegebenheiten ist eine Unternehmenssteuerreform III zur Sicherung und Stärkung der Attraktivität der Schweiz als Unternehmensstandort unabdingbar.