Vernehmlassungsantwort

Ver­nehm­las­sung Bun­des­ge­setz über die di­rek­te Bun­des­steu­er

economie­suisse be­für­wor­tet die Ab­schaffung der «Heirats­strafe», denn da­durch lässt sich der Abhalte­effekt bei Zweiver­die­n­er­ehepaa­ren ver­min­dern. Die Aus­ge­stal­tung der Vorla­ge über­zeugt je­doch nicht. So er­höht das Mo­dell ei­ner al­ter­na­ti­ven Steuerbe­rech­nung den Verwal­tungs­aufwand und ver­kom­pli­ziert das Steuersys­tem zu­sätz­lich. Aus­serdem ver­stär­ken die neuen Steuer­abzüge die oh­ne­hin be­reits stei­le Pro­gressi­on der direk­ten Bundes­steuer. Die Gegenfi­nanzierung muss so­dann voll­stän­dig aus­gaben­seitig vor­genommen wer­den, wobei die Wachstums­effekte zu be­rück­sich­ti­gen sind. Letzt­lich ist die Vorla­ge im Kon­text der steuerpoliti­schen Prioritä­ten zu be­ur­teilen. Nach­dem in den letz­ten Jah­ren in ers­ter Li­nie die natürli­chen Per­so­nen ent­las­tet wur­den, muss nun ei­ner Re­form der Un­ternehmensbe­steuerung die höchs­te Prio­ri­tät ein­geräumt wer­den. Auf­grund in­ternatio­naler Gegebenhei­ten ist ei­ne Un­ternehmens­steu­er­re­form III zur Si­cherung und Stär­kung der At­traktivität der Schweiz als Un­ternehmens­stand­ort un­ab­ding­bar.