Verjährungsrecht: nötige Revision mit Überarbeitungsbedarf
economiesuisse unterstützt die Stossrichtung der Revision des Verjährungsrechts. Sie vereinheitlicht und vereinfacht die Verjährungsregeln im schweizerischen Recht. Der Vernehmlassungsentwurf ist jedoch zu überarbeiten. Die Vorlage ist unvollständig und einige Gesetzesvorschläge sind unklar.
Die Verjährung führt dazu, dass eine Forderung durch Zeitablauf nicht mehr durchgesetzt werden kann. Das geltende Recht regelt die Verjährung nicht einheitlich. Neben den allgemeinen
Bestimmungen des Obligationenrechts bestehen zahlreiche davon abweichende Sonderbestimmungen. Das Verjährungsrecht ist dementsprechend kompliziert.
Der Bundesrat will diese Missstände mit einer Revision des Obligationenrechts beheben. Diese sieht neben einer Verlängerung der Verjährungsfristen auch eine Vereinheitlichung des gesamten Verjährungsrechts vor. Die allgemeinen Bestimmungen des Verjährungsrechts sollen für sämtliche privatrechtlichen Forderungen gelten – unabhängig davon, ob sie aus einem Vertrag, aus einer unerlaubten Handlung oder aus ungerechtfertigter Bereicherung entstanden sind.
Gegen Verlängerung der Verjährungsfristen
economiesuisse ist mit der Stossrichtung der vorgeschlagenen Revision einverstanden. Sie vereinheitlicht und vereinfacht die Verjährungsregeln im schweizerischen Recht. economiesuisse unterstützt auch das vorgeschlagene Konzept der doppelten Fristen, hingegen werden andere Vorschläge wie die Verlängerung der Verjährungsfrist auf 20 bzw. 30 Jahre für Personenschäden oder die Einführung einer echten Rückwirkung dezidiert abgelehnt.
Insgesamt gesehen muss der Vernehmlassungsentwurf überarbeitet werden. Die Vorlage ist unvollständig und einige Gesetzesvorschläge sind unklar. Für diese Überarbeitung ist eine ausgewiesene und breit abgestützte Expertenkommission einzusetzen. Die Wirtschaft ist gerne bereit, hier mitzuwirken. Zeitliche Dringlichkeit für eine Revision des Verjährungsrechts besteht nicht.
Weitere Informationen:
Vernehmlassungsantwort economiesuisse
Bestimmungen des Obligationenrechts bestehen zahlreiche davon abweichende Sonderbestimmungen. Das Verjährungsrecht ist dementsprechend kompliziert.
Der Bundesrat will diese Missstände mit einer Revision des Obligationenrechts beheben. Diese sieht neben einer Verlängerung der Verjährungsfristen auch eine Vereinheitlichung des gesamten Verjährungsrechts vor. Die allgemeinen Bestimmungen des Verjährungsrechts sollen für sämtliche privatrechtlichen Forderungen gelten – unabhängig davon, ob sie aus einem Vertrag, aus einer unerlaubten Handlung oder aus ungerechtfertigter Bereicherung entstanden sind.
Gegen Verlängerung der Verjährungsfristen
economiesuisse ist mit der Stossrichtung der vorgeschlagenen Revision einverstanden. Sie vereinheitlicht und vereinfacht die Verjährungsregeln im schweizerischen Recht. economiesuisse unterstützt auch das vorgeschlagene Konzept der doppelten Fristen, hingegen werden andere Vorschläge wie die Verlängerung der Verjährungsfrist auf 20 bzw. 30 Jahre für Personenschäden oder die Einführung einer echten Rückwirkung dezidiert abgelehnt.
Insgesamt gesehen muss der Vernehmlassungsentwurf überarbeitet werden. Die Vorlage ist unvollständig und einige Gesetzesvorschläge sind unklar. Für diese Überarbeitung ist eine ausgewiesene und breit abgestützte Expertenkommission einzusetzen. Die Wirtschaft ist gerne bereit, hier mitzuwirken. Zeitliche Dringlichkeit für eine Revision des Verjährungsrechts besteht nicht.
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Vernehmlassungsantwort economiesuisse