Aufwandbesteuerung: Steuerattraktivität bewahren
Die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Steuersystems muss bewahrt werden. Dies gilt auch für den internationalen Standortwettbewerb im Hinblick auf die Anwesenheit wohlhabender und mobiler Privatpersonen. economiesuisse unterstützt deshalb den Willen des Bundesrates, die Aufwandbesteuerung zu verbessern, um deren Akzeptanz zu stärken. Die notwendigen Korrekturen dürfen jedoch die Attraktivität der Aufwandbesteuerung insgesamt nicht einschränken.
In der Schweiz generierten die rund 5000 Pauschalbesteuerten im Jahr 2008 Steuereinnahmen von über 570 Millionen Franken. Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zufolge sind mit der Pauschalbesteuerung direkt und indirekt über 22‘000 Arbeitsplätze verbunden. Trotz der wirtschaftlichen Bedeutung ist das System der Aufwandbesteuerung in jüngster Zeit vermehrt zum Gegenstand von Kritik geworden. Allerdings stammt diese Kritik nicht – wie bei anderen Steuerthemen – aus dem Ausland (wo es vergleichbare resp. attraktivere Modelle gibt), sondern aus dem Inland. So fordern auf eidgenössischer und kantonaler Ebene mehrere Vorstösse die Abschaffung der Pauschalbesteuerung.
Stossrichtung der Vorlage unterstützt
Vor diesem Hintergrund ist das Vorhaben des Bundesrates zu begrüssen, die Akzeptanz der Pauschalbesteuerung bei der Bevölkerung zu stärken und dabei auch Standortüberlegungen zu berücksichtigen. economiesuisse unterstützt deshalb die Stossrichtung der Vorlage zur Revision der Pauschalbesteuerung. Insbesondere wird die Erhöhung der minimalen Bemessungsgrundlage auf 400‘000 Franken bei den direkten Bundessteuern mehrheitlich unterstützt, auch wenn diese Erhöhung von einzelnen Mitgliedern als zu weitgehend beurteilt wird. Einigkeit besteht beim Vorschlag des Bundesrates in Bezug auf die Autonomie der Kantone, die Höhe eines kantonalen Mindestbetrages selber festzulegen.
Gefahren einer zu weitgehenden Verschärfung
Die vorgeschlagene Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf den siebenfachen Eigenmietwert oder Mietzins wird von einem Teil unserer Mitglieder abgelehnt. Sie entspricht keiner ökonomischen Rechtfertigung. Eine solche neue Regelung würde, bei gewissen Immobilien, übermässige Steuererhöhungen zur Folge haben. In diesem Zusammenhang gilt es zu berücksichtigen, dass in einem gewissen Umfang bereits mit der Erhöhung der minimalen Bemessungsgrundlage (400‘000 Franken) auf Bundesebene zu tiefe Besteuerungen verhindert werden. Eine überschiessende Korrektur würde das Risiko des Wegzuges von wohlhabenden Personen erhöhen, was im Ergebnis im Widerspruch zum Ziel der Aufrechterhaltung der Aufwandbesteuerung stünde.
Andere Ansatzpunkte
Vor dem Hintergrund ihrer unterschiedlichen Betroffenheit und angesichts von Unterschieden bei spezifischen kantonalen Gegebenheiten soll den Kantonen weiterhin ein hohes Mass an Flexibilität zugesprochen werden. Zudem ist auf die Streichung der heutigen Möglichkeit, dass Schweizer Bürger für das Zuzugsjahr ebenfalls nach Aufwand besteuert werden können, zu verzichten. Auch muss der Übergangsfrist und dem gleichzeitigen Inkrafttreten der Neuerungen auf Stufe Bund und Kantone genügend Rechnung getragen werden.
Mehr Informationen:
Vernehmlassung Aufwandbesteuerung