Die erbarmungslose demografische Entwicklung
Die Zahl der Pensionierten wächst in den nächsten 10 Jahren um 26 Prozent; die Zahl der Erwerbstätigen nur um 2 Prozent. Diese negative demografische Entwicklung geht so weiter: Während heute 3 Erwerbstätige in der AHV eine Person im Ruhestand finanzieren, werden es in 30 Jahren nur noch 2 sein. Ein Ausbau der AHV steht dazu völlig quer und würde künftige Erwerbstätige noch mehr belasten.
Am 3. März stimmt das Volk über zwei Vorlagen zur Altersvorsorge ab. Ein wichtiger Faktor für die Beurteilung der Ausgangslage ist die Bevölkerungsentwicklung, wie sie in den Prognosen des Bundesamtes für Statistik (BFS) ausgewiesen wird. Das Referenzszenario zeigt für die nächsten Jahre folgende Trends:
Die Zahl der Pensionierten (über 65-Jährige) in der Schweiz wächst in den nächsten 10 Jahren um 26 Prozent, in 20 Jahren um 41 Prozent und in 30 Jahren um 54 Prozent.
Die Zahl der Erwerbsfähigen (20- bis 64-Jährige) in der Schweiz wächst in den nächsten 10 Jahren um 2 Prozent, in 20 Jahren um 5 Prozent und in 30 Jahren um 7 Prozent.
In absoluten Zahlen bedeutet dies bis 2054 im Vergleich zu heute eine Zunahme der über 65-Jährigen um 970'000 Personen bzw. eine Zunahme der 20- bis 64-Jährigen um knapp 400'000 Personen.
Abbildung 1: Entwicklung der inländischen Bevölkerung (2024 = 100)
Diese gegenläufige Entwicklung hat auch Einfluss auf das Umlageverhältnis. Als die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 1948 eingeführt wurde, betrug das Verhältnis zwischen den 20- bis 64-Jährigen und den über 65-Jährigen mehr als 6 zu 1. Heute liegt dieses Verhältnis bei etwas mehr als 3 zu 1 und wird bis in 30 Jahren auf etwa 2 zu 1 sinken. Bis 2054 werden also zwei Erwerbstätige eine Person im Ruhestand finanzieren.
Schweizer im Ausland kommen noch hinzu
Diese Zahlen sind beeindruckend, zeigen aber noch nicht das ganze Bild. Viele Menschen entscheiden sich, ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen. Bei den über 65-Jährigen ist daher eine Nettoabwanderung zu verzeichnen. Im Referenzszenario kumuliert sich die Nettoabwanderung der über 65-Jährigen bis in 10 Jahren auf 60.000 Personen. Bis in 20 Jahren, wenn die Auswanderer von heute ihre Lebenserwartung erreicht haben, steigt diese Zahl auf knapp 135.000 Personen. Die inländischen Bevölkerungszahlen spiegeln also nicht die Gesamtheit der Personen, die einen Rentenanspruch geltend machen können. Zum ohnehin bestehenden und stark steigenden Finanzierungsbedarf kommen noch wachsende Zahlungen ins Ausland hinzu, die ebenfalls von der arbeitenden Bevölkerung im Inland getragen werden müssen.
Ausländer in der Schweiz finanzieren mit
Anders stellt sich die Situation bei den 20- bis 64-Jährigen dar. Hier ist der Wanderungssaldo positiv und er wird es gemäss dem Referenzszenario auch bleiben. Ohne diese Zuwanderung würde die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in der Schweiz sogar schrumpfen, wie economiesuisse in einem Dossierpolitik dargelegt hat. Das Verhältnis zwischen den 20- bis 64-Jährigen und den über 65-Jährigen würde sich entsprechend noch besorgniserregender entwickeln, als es sowieso schon der Fall ist. Die Zuwanderung hilft also mit, die Renten der Pensionierten zu finanzieren.
AHV noch mehr aus dem Gleichgewicht bringen?
Die demografische Entwicklung ist ein entscheidender Faktor für die Stabilität eines Vorsorgewerks, das wie die AHV im Umlageverfahren finanziert ist. Das sich abzeichnende Ungleichgewicht zwischen der arbeitenden Bevölkerung und den Personen im Ruhestand verlangt bereits heute Reformen. Hinsichtlich dieser demografischen Entwicklung würde eine 13. Rente die AHV noch mehr aus den Fugen bringen. Es ist höchste Zeit, die Demografie im Vorsorgesystem endlich zu berücksichtigen!