Diese intelligente AHV-Reform verdient ein doppeltes JA

Die AHV zählt zu den wichtigsten sozialen Errungenschaften unseres Landes. Aber auch die leistungsfähigste Maschine gerät ins Stottern, wenn ihre Wartung jahrzehntelang vernachlässigt wird. Die AHV-21-Reform verhindert dies mit einer ausgewogenen Kombination von Massnahmen, die absolut notwendig und für uns alle zumutbar sind.

Seit 1948 gehört die AHV so unverrückbar zur Schweiz wie die SBB. Nun stelle man sich vor, die Bundesbahnen würden trotz konstantem Anstieg der Passagierzahlen ein Vierteljahrhundert lang nichts in ihre Modernisierung investieren – kein neues Rollmaterial anschaffen, keine schnelleren Strecken bauen, den Fahrplan nicht verdichten. Ich bin keine Verkehrsplanerin, aber die Prognose sei gewagt: Es würde nicht lange dauern, bis der öffentliche Verkehr kollabiert. 27 Jahre ist es mittlerweile her, seit die letzte AHV-Revision beschlossen wurde. Seither sind alle Bemühungen gescheitert, die 1. Säule unserer Altersvorsorge den Bedürfnissen der Zeit anzupassen. Lange Zeit gab es durchaus valable Argumente gegen dringliche Reformen: Die Lohnsummen wuchsen und spülten entsprechend mehr Geld in die Kasse, die Überalterung der Bevölkerung wurde durch den Zuzug junger Arbeitskräfte gedämpft. Doch diese positiven Faktoren sind nicht in Stein gemeisselt, und gegen die unerbittliche Macht der Demografie kommen sie auf Dauer nicht an.

Mittlerweile verlassen jedes Jahr deutlich mehr Personen altersbedingt den Arbeitsmarkt, als die Schweiz neu ausbildet. Gleichzeitig nimmt die Lebenserwartung der Pensionierten weiterhin zu. Dass diese Rechnung für die AHV nicht länger aufgehen kann, ist eigentlich unbestritten. Doch die Gewerkschaften und linken Parteien ziehen jetzt, wo es um konkrete Sanierungsmassnahmen geht, plötzlich die rosa Brille an. Wahlweise wird die Situation der AHV schöngefärbt oder nach einer Finanzierung durch die Geldpresse der Nationalbank gerufen. Beides ist nicht nachhaltig. Auch eine Zuspitzung auf die Geschlechterfrage lässt sich bei genauerem Hinsehen nicht rechtfertigen. Die Frauen sind bei den AHV-Bezügen schon heute nicht benachteiligt und werden es auch in Zukunft nicht sein. Für die Übergangsgenerationen, die ihre Pensionierung vielleicht schon geplant haben, sind eine stufenweise Anpassung und grosszügige Kompensationen vorgesehen. Zwar wird zurecht argumentiert, dass die Gleichstellung der Geschlechter in der Schweiz noch nicht in allen Bereichen erreicht sei. Aber Gleichstellungspolitik ist nur dann glaubwürdig, wenn sie nicht selektiv betrieben wird.

Die AHV 21 ist eine ausgeglichene Reform. Den weitaus grössten Teil der Zusatzfinanzierung steuert die leichte Erhöhung der Mehrwertsteuer bei, was wohlhabende Menschen mit höherem Konsum stärker betrifft. Gleichzeitig bringt sie klare Vorteile, indem das Pensionsalter flexibilisiert und so an die individuelle Lebenssituation anpassbar wird. Diese Doppelvorlage verdient ein zweifaches Ja – damit unser wichtigstes Sozialwerk nicht auf dem Abstellgleis landet.