Diese in­tel­li­gen­te AHV-Re­form ver­dient ein dop­pel­tes JA

Die AHV zählt zu den wich­tigs­ten so­zia­len Er­run­gen­schaf­ten un­se­res Lan­des. Aber auch die leis­tungs­fä­higs­te Ma­schi­ne gerät ins Stot­tern, wenn ihre War­tung jahr­zehn­te­lang ver­nach­läs­sigt wird. Die AHV-21-Re­form ver­hin­dert dies mit einer aus­ge­wo­ge­nen Kom­bi­na­ti­on von Mass­nah­men, die ab­so­lut not­wen­dig und für uns alle zu­mut­bar sind.

Seit 1948 ge­hört die AHV so un­ver­rück­bar zur Schweiz wie die SBB. Nun stel­le man sich vor, die Bun­des­bah­nen wür­den trotz kon­stan­tem An­stieg der Pas­sa­gier­zah­len ein Vier­tel­jahr­hun­dert lang nichts in ihre Mo­der­ni­sie­rung in­ves­tie­ren – kein neues Roll­ma­te­ri­al an­schaf­fen, keine schnel­le­ren Stre­cken bauen, den Fahr­plan nicht ver­dich­ten. Ich bin keine Ver­kehrs­pla­ne­rin, aber die Pro­gno­se sei ge­wagt: Es würde nicht lange dau­ern, bis der öf­fent­li­che Ver­kehr kol­la­biert. 27 Jahre ist es mitt­ler­wei­le her, seit die letz­te AHV-Re­vi­si­on be­schlos­sen wurde. Seit­her sind alle Be­mü­hun­gen ge­schei­tert, die 1. Säule un­se­rer Al­ters­vor­sor­ge den Be­dürf­nis­sen der Zeit an­zu­pas­sen. Lange Zeit gab es durch­aus valable Ar­gu­men­te gegen dring­li­che Re­for­men: Die Lohn­sum­men wuch­sen und spül­ten ent­spre­chend mehr Geld in die Kasse, die Über­al­te­rung der Be­völ­ke­rung wurde durch den Zuzug jun­ger Ar­beits­kräf­te ge­dämpft. Doch diese po­si­ti­ven Fak­to­ren sind nicht in Stein ge­meis­selt, und gegen die un­er­bitt­li­che Macht der De­mo­gra­fie kom­men sie auf Dauer nicht an.

Mitt­ler­wei­le ver­las­sen jedes Jahr deut­lich mehr Per­so­nen al­ters­be­dingt den Ar­beits­markt, als die Schweiz neu aus­bil­det. Gleich­zei­tig nimmt die Le­bens­er­war­tung der Pen­sio­nier­ten wei­ter­hin zu. Dass diese Rech­nung für die AHV nicht län­ger auf­ge­hen kann, ist ei­gent­lich un­be­strit­ten. Doch die Ge­werk­schaf­ten und lin­ken Par­tei­en zie­hen jetzt, wo es um kon­kre­te Sa­nie­rungs­mass­nah­men geht, plötz­lich die rosa Bril­le an. Wahl­wei­se wird die Si­tua­ti­on der AHV schön­ge­färbt oder nach einer Fi­nan­zie­rung durch die Geld­pres­se der Na­tio­nal­bank ge­ru­fen. Bei­des ist nicht nach­hal­tig. Auch eine Zu­spit­zung auf die Ge­schlech­ter­fra­ge lässt sich bei ge­naue­rem Hin­se­hen nicht recht­fer­ti­gen. Die Frau­en sind bei den AHV-Be­zü­gen schon heute nicht be­nach­tei­ligt und wer­den es auch in Zu­kunft nicht sein. Für die Über­gangs­ge­ne­ra­tio­nen, die ihre Pen­sio­nie­rung viel­leicht schon ge­plant haben, sind eine stu­fen­wei­se An­pas­sung und gross­zü­gi­ge Kom­pen­sa­tio­nen vor­ge­se­hen. Zwar wird zu­recht ar­gu­men­tiert, dass die Gleich­stel­lung der Ge­schlech­ter in der Schweiz noch nicht in allen Be­rei­chen er­reicht sei. Aber Gleich­stel­lungs­po­li­tik ist nur dann glaub­wür­dig, wenn sie nicht se­lek­tiv be­trie­ben wird.

Die AHV 21 ist eine aus­ge­gli­che­ne Re­form. Den weit­aus gröss­ten Teil der Zu­satz­fi­nan­zie­rung steu­ert die leich­te Er­hö­hung der Mehr­wert­steu­er bei, was wohl­ha­ben­de Men­schen mit hö­he­rem Kon­sum stär­ker be­trifft. Gleich­zei­tig bringt sie klare Vor­tei­le, indem das Pen­si­ons­al­ter fle­xi­bi­li­siert und so an die in­di­vi­du­el­le Le­bens­si­tua­ti­on an­pass­bar wird. Diese Dop­pel­vor­la­ge ver­dient ein zwei­fa­ches Ja – damit unser wich­tigs­tes So­zi­al­werk nicht auf dem Ab­stell­gleis lan­det.