Due cartoncini tenuti da due mani uno a sinistra con la scritta Win e uno a destra con la scritta win

Neun Fak­ten zur Re­form der Ver­rech­nungs­steu­er

Der Ab­stim­mungs­kampf treibt ein­mal mehr bunte Blü­ten. Umso wich­ti­ger sind be­leg­ba­re Fak­ten. Ein ak­tu­el­les Fak­ten­blatt stellt die wich­tigs­ten In­for­ma­tio­nen zur Ver­rech­nungs­steu­er zu­sam­men. Es zeigt: der Nut­zen der Re­form ist gut be­legt. Die Öff­nung des Ka­pi­tal­markts bringt hö­he­re Fis­kal­ein­nah­men, gleich­zei­tig spart die öf­fent­li­che Hand sub­stan­zi­el­le Zins­kos­ten ein. Die fi­nan­zi­el­len Ri­si­ken sind der­weil ge­ring. Die Schweiz kann prak­tisch nur ge­win­nen, denn die Re­form fo­kus­siert ein­zig auf An­lei­hen; ein Ge­schäfts­feld, das heute in der Schweiz völ­lig un­ter­ent­wi­ckelt ist und haupt­säch­lich im Aus­land statt­fin­det.

1. Der Ka­pi­tal­markt Schweiz spielt im Be­reich der An­lei­hen unter sei­nem Po­ten­zi­al. Das Ge­schäft fin­det mass­geb­lich im Aus­land statt. In Lu­xem­burg wird im Ver­gleich zum BIP ein rund 190-mal so gros­ses Vo­lu­men an An­lei­hen aus­ge­ge­ben wie in der Schweiz (Bei­rat Zu­kunft Fi­nanz­platz, S. 4).

 

2. Mit der Re­form könn­ten Schwei­zer Un­ter­neh­men An­lei­hen im Wert von 115 Mil­li­ar­den Fran­ken in die Schweiz zu­rück­brin­gen. So eine Schät­zung der Ban­kier­ver­ei­ni­gung.

 

3. Die Re­form bringt dem Bund so zu­sätz­li­che Fis­kal­ein­nah­men von jähr­lich 490 Mil­lio­nen Fran­ken. Dies in­nert zehn Jah­ren. In­nert fünf Jah­ren dürf­ten es be­reits jähr­lich 350 Mil­lio­nen Fran­ken sein (vgl. Bot­schaft des Bun­des­rats, S. 42).

 

4. Kan­to­ne, Städ­te und Ge­mein­den pro­fi­tie­ren be­son­ders. Weil die Ver­rech­nungs­steu­er zu 90 Pro­zent eine Bun­des­steu­er ist, haben Kan­to­ne und Ge­mein­den keine nen­nens­wer­ten Re­form­kos­ten zu tra­gen. Trotz­dem pro­fi­tie­ren sie von zu­sätz­li­chen Steu­er­ein­nah­men und tie­fe­ren Zins­kos­ten.

 

5. Die öf­fent­li­che Hand spart bei den ei­ge­nen An­lei­hen 60 bis 200 Mil­lio­nen Fran­ken an Zins­kos­ten. Die­sen zu­sätz­li­chen Nut­zen be­legt eine Ana­ly­se der Eidg. Steu­er­ver­wal­tung.

 

6. Öf­fent­lich-recht­li­che Un­ter­neh­men pro­fi­tie­ren eben­falls von der Öff­nung des Ka­pi­tal­markts. An­lei­hen von 47 Un­ter­neh­men in staat­li­chem Be­sitz wie Spi­tä­ler, En­er­gie­ver­sor­ger und öf­fent­li­che Ver­kehrs­be­trie­be waren 2021 an der Schwei­zer Börse ko­tiert. Auch sie kön­nen von tie­fe­ren Zins­kos­ten pro­fi­tie­ren.

 

7. Die Re­form fo­kus­siert genau auf jenes Seg­ment, das heute völ­lig un­ter­ent­wi­ckelt ist. Le­dig­lich rund ein Pro­zent der Fi­nanz­ver­mö­gen von Pri­vat­haus­hal­ten wird di­rekt in Schwei­zer An­lei­hen ge­hal­ten. Dies be­le­gen Daten der Schwei­ze­ri­schen Na­tio­nal­bank. Ent­spre­chend ge­ring sind die fi­nanz­po­li­ti­schen Ri­si­ken der Re­form.

 

8. Das Par­la­ment hat die Re­form zu­sätz­lich ein­ge­schränkt. Nur Zin­sen von neu aus­ge­ge­be­nen An­lei­hen wer­den von der Ver­rech­nungs­steu­er be­freit. Alle lau­fen­den Pa­pie­re blei­ben ver­rech­nungs­steu­er­pflich­tig.

 

9. Mit In­kraft­tre­ten der Re­form fällt le­dig­lich ein zwei­stel­li­ger Mil­lio­nen­be­trag weg. Weil Ob­li­ga­tio­nen lange Lauf­zei­ten haben, fal­len die von der Eidg. Steu­er­ver­wal­tung auf 215 bis 275 Mil­lio­nen Fran­ken ge­schätz­ten Min­der­ein­nah­men erst in vie­len Jah­ren an. Bis dahin sind die po­si­ti­ven Ef­fek­te der Re­form längst ein­ge­tre­ten.

 

Wei­te­re Aus­füh­run­gen und Gra­fi­ken fin­den Sie in un­se­rem Fak­ten­blatt «Steu­er­nach­teil be­sei­ti­gen, Ge­schäft zu­rück­ho­len». Zu­sam­men­fas­send ist der Nut­zen der Re­form bes­tens be­legt. Ein lang­jäh­rig von Ex­per­ten­grup­pen an­er­kann­tes, spe­zi­fi­sches Steu­er­pro­blem der Schweiz mit gra­vie­ren­den Aus­wir­kun­gen auf den Ka­pi­tal­markt wird end­lich be­ho­ben. Die fi­nan­zi­el­len Ri­si­ken sind der­weil ge­ring. Weil das Ge­schäft heute mass­geb­lich im Aus­land statt­fin­det, kann die Schweiz prak­tisch nur ge­win­nen. Ohne Re­form bleibt alles, wie es ist. Es wird kein Pro­blem ge­löst, keine Brem­sen für den Ka­pi­tal­markt wer­den ge­lo­ckert, aber eine Chan­ce wird ver­passt. Freu­en wird sich das Aus­land – bei stei­gen­den Zin­sen erst recht.

 

Wa­cke­li­ge Ge­gen­ar­gu­men­te ohne Fak­ten­ba­sis

Im Ge­gen­satz zum aus­ge­wie­se­nen Nut­zen der Re­form ste­hen die Ge­gen­ar­gu­men­te auf wa­cke­li­gen Bei­nen. Die be­haup­te­ten 800 Mil­lio­nen Min­der­ein­nah­men ba­sie­ren auf einem ein­fa­chen Drei­satz: drei Mal hö­he­re Zin­sen er­ge­ben an­geb­lich drei Mal hö­he­re Steu­er­aus­fäl­le. Doch so ein­fach ist es nicht. Die Ein­nah­men der Ver­rech­nungs­steu­er ba­sie­ren auf nicht zu­rück­ge­for­der­ten Be­trä­gen. Stei­gen die Zin­sen, so loh­nen sich auch Rück­for­de­run­gen wie­der ver­mehrt. Die Be­trä­ge, die lie­gen blei­ben, gehen zu­rück. Ent­spre­chend ge­rin­ger wären die Ver­lus­te bei der Teil­ab­schaf­fung der Ver­rech­nungs­steu­er.

Die Dro­hung eines ein­ma­li­gen Mil­li­ar­den­aus­falls ist voll­ends de­plat­ziert. Für die Rück­erstat­tun­gen in der Über­gangs­zeit hat der Bund längst Rück­stel­lun­gen ge­bil­det. Das Bud­get wird da­durch nicht be­las­tet und der fi­nan­zi­el­le Hand­lungs­spiel­raum des Bun­des in kei­ner Weise ein­ge­schränkt.

Die Be­haup­tung, es wür­den nur 200 Kon­zer­ne pro­fi­tie­ren, ent­behrt jeg­li­cher Fak­ten­ba­sis. Bund, Kan­to­ne, Städ­te und Ge­mein­den fi­nan­zie­ren sich eben­falls über An­lei­hen und könn­ten 60 - 200 Mil­lio­nen Fran­ken an Zins­kos­ten ein­spa­ren. Auch 47 Staats­un­ter­neh­men pro­fi­tie­ren von tie­fe­ren Zins­kos­ten. Zu­sätz­li­che Fis­kal­ein­nah­men sowie tie­fe­re Zins­kos­ten stär­ken den Ser­vice pu­blic und ent­las­ten letzt­lich die pri­va­ten Steu­er­zah­len­den. Den Nut­zen haben wir alle.

Der Vor­wurf der Steu­er­hin­ter­zie­hung zielt ins Leere. Schwei­zer Un­ter­neh­men emit­tie­ren ihre Ob­li­ga­tio­nen heute haupt­säch­lich im Aus­land, ohne Ver­rech­nungs­steu­er! Die Steu­er­si­che­rung wird im Ge­gen­teil mit der Re­form ge­stärkt, näm­lich bei so­ge­nann­ten «Cum-Ex»-Ge­schäf­ten. Neu ein­ge­führt wird in die­sen Fäl­len eine zwei­te Ver­rech­nungs­steu­er, zu­sätz­lich zur Di­vi­den­de auch noch auf deren Wei­ter­lei­tung (sog. «Er­satz­zah­lung»). Im In­land ist das be­reits gel­ten­de Pra­xis. Mit der Re­form kann die ESTV neu aus­län­di­sche Steu­er­um­ge­hungs­ge­schäf­te mit Schwei­zer Ak­ti­en bes­ser be­kämp­fen und ver­hin­dern.

 


 

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