Leere Werbeoberfläche

Griffiger Jugendschutz ohne totale Werbeverbote

Das Parlament will den Umgang mit Tabakprodukten strenger regeln und dabei insbesondere den Jugendschutz stärken. Nach dem Nationalrat beweist dabei nun aber auch der Ständerat Augenmass.

Am vergangenen Montag hat der Ständerat das Tabakproduktegesetz in der Differenzbereinigung behandelt. Die Frage, inwieweit Werbung für Tabakprodukte eingeschränkt werden soll, war seit Beratungsbeginn einer der zentralen Punkte dieser Vorlage. Unbestritten war, dass Werbung sich nicht an Jugendliche richten darf. Nach der ersten Beratungsrunde bestanden aber noch grosse Differenzen zwischen den Räten.

Gefährliches Präjudiz verhindert

Der Ständerat hat sich nun dem Nationalrat angeschlossen und damit den Spagat zwischen griffigem Jugendschutz und dem Verhindern eines wirtschaftsfeindlichen Werbeverbots geschafft. Für die Wirtschaft hätte ein solches totales Verbot ein gefährliches Präjudiz für weitere Werbeverbote dargestellt, beispielsweise im Bereich Alkohol oder Zucker. Werbung darf in einer funktionierenden Marktwirtschaft nicht grundsätzlich verboten werden. Sie ist vielmehr Voraussetzung für einen effizienten Wettbewerb und Innovation. Die Entwicklungen der letzten Jahre, hin zu immer mehr Werbeeinschränkungen, sind Anlass zu Sorge. Konsumentinnen und Konsumenten werden durch solche Eingriffe des Staates bevormundet und die Wahlfreiheit des mündigen Bürgers wird durch den Staat eingeschränkt. Damit das Ziel des Jugendschutzes im Zentrum der Vorlage steht, hatte sich economiesuisse dafür eingesetzt, dass Tabakwerbung nicht an Jugendliche gerichtet werden darf. Gleichzeitig soll aber Werbung für Erwachsene weiter möglich sein.

Griffiger Jugendschutz

Dem Ziel, den Umgang mit Tabakprodukten strenger zu regeln und den Jugendschutz auszubauen, ist das Parlament auf jeden Fall gefolgt. Das Verkaufsverbot von Tabakprodukten an Minderjährige wird erstmals national einheitlich festgelegt und nach den Entscheiden des Ständerats wird Werbung, die sich an Jugendliche richtet, verboten. Ausserdem verschwindet die Tabakwerbung gänzlich aus dem öffentlichen Raum und von öffentlichem Grund einsehbaren Plakatwänden.

Vereinheitlichung der Regeln als Grundsatz

Einzelne Differenzen zwischen den beiden Räten bestehen weiterhin. So ist insbesondere noch offen, ob die Kantone strengere Regeln beschliessen dürfen, als dies das neue Tabakproduktegesetz auf Bundesebene vorsieht, oder ob das Gesetz einen einheitlichen Standard für die ganze Schweiz schafft. Letzteres wäre aus Effizienzüberlegungen gerade auch im Interesse des Jugendschutzes. Der Nationalrat wird die Beratungen in der Herbstsession fortführen.

Möglicherweise hat das Volk das letzte Wort

Durch die parlamentarische Einigung zu den wichtigsten Punkten kann das neue Tabakproduktegesetz mit seinen griffigen, neuen Regeln zum Jugendschutz schon bald in Kraft treten. Sollte das Komitee der Volksinitiative «Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» ihre Initiative dennoch nicht zurückziehen, würde dies zu Verzögerungen führen. In diesem Falle würden Volk und Stände entscheiden, ob in der Schweiz legale Produkte grundsätzlich noch beworben werden dürfen. Die Volksinitiative verlangt schweizweit ein totales Werbeverbot. Das Parlament setzt mit dem auf Jugendschutz ausgerichteten Tabakproduktegesetz der radikalen Volksinitiative aber eine zielgerichtete Alternative entgegen.