Bundeshaus

Stän­de­rat lehnt schäd­li­chen Ge­gen­vor­schlag ab

Die Schwei­zer Wirt­schaft ist er­freut über den heu­ti­gen Stän­de­rats­ent­scheid zur Un­ter­neh­mens-Ver­ant­wor­tungs-In­itia­ti­ve. Er un­ter­stützt damit die Hal­tung der Wirt­schaft, die im Vor­feld auf den ge­fähr­li­chen Ge­gen­vor­schlag auf­merk­sam ge­macht hatte. Nicht we­ni­ger wich­tig ist das Nein des Stän­de­rats zur In­itia­ti­ve selbst.

Die Wirt­schaft hat sich in den ver­gan­ge­nen Mo­na­ten in die Dis­kus­sio­nen um einen prak­ti­ka­blen und ak­zep­ta­blen Ge­gen­vor­schlag zur schäd­li­chen In­itia­ti­ve ein­ge­bracht und Lö­sun­gen vor­ge­schla­gen. Wir haben auf­ge­zeigt, wel­che As­pek­te bei der Über­ar­bei­tung zwin­gend be­rück­sich­tigt wer­den müs­sen, damit die schäd­lichs­ten Ne­ben­wir­kun­gen ver­mie­den wer­den kön­nen. Dabei haben wir im In­ter­es­se einer kon­struk­ti­ven Lö­sung auf wei­te­re Wün­sche ver­zich­tet. An­ge­sichts der feh­len­den Rück­zugs­be­reit­schaft der In­iti­an­ten bei einer für die Wirt­schaft ver­träg­li­chen Va­ri­an­te macht die Ver­län­ge­rung der Dis­kus­si­on um einen Ge­gen­vor­schlag kei­nen Sinn mehr. Der Stän­de­rat hat daher fol­ge­rich­tig ent­schie­den, die Dis­kus­sio­nen um einen Ge­gen­vor­schlag nun zu be­en­den. Sein Ent­scheid ist zu be­grüs­sen.

Auch der Na­tio­nal­rat ist ge­for­dert, die Dis­kus­si­on zu be­en­den

Es war stets zen­tral, dass ein all­fäl­li­ger Ge­gen­vor­schlag sich nicht an der ver­fehl­ten Me­cha­nik der In­itia­ti­ve ori­en­tiert und ins­be­son­de­re nicht deren we­sent­li­chen Punk­te wie un­ein­ge­schränk­te Sorg­falts­prü­fung und Haf­tung mit Be­weis­last­um­kehr auf­nimmt. Da ein lö­sungs­ori­en­tier­ter Ge­gen­vor­schlag auf Basis der In­itia­ti­ve aber nicht mög­lich ist, war der heu­ti­ge Ent­scheid des Stän­de­rats wich­tig. Der Na­tio­nal­rat hat nun die Ge­le­gen­heit, die De­bat­te um den Ge­gen­vor­schlag de­fi­ni­tiv zu be­en­den. Er er­mög­licht es damit Volk und Stän­den, sich zur ver­fehl­ten In­itia­ti­ve zu äus­sern. Ein sol­ches Ge­setz darf nicht be­schlos­sen wer­den, ohne dass Volk und Stän­de den Auf­trag dazu ge­ge­ben haben.