Mi­ne­ral- und Quell­was­ser als Roh­stof­fe für Schnaps­ide­en

Wo Schweiz drauf­steht, soll auch Schweiz drin­ste­cken! Das Ziel der Swiss­ness-Ge­setz­ge­bung ist klar. We­ni­ger Klar­heit scheint aber zur­zeit dar­über zu herr­schen, wie die­ses Ziel am bes­ten zu er­rei­chen ist. Der Teu­fel steckt wie immer im De­tail. Da das Ge­setz be­reits viel vor­schreibt, muss auf zu­sätz­li­che Ein­schrän­kun­gen in den Ver­ord­nun­gen ver­zich­tet wer­den. Der vor­ge­schla­ge­ne Per­fek­tio­nis­mus in der Ver­ord­nung ist der fal­sche Weg. Viel­mehr braucht es Prak­ti­ka­bi­li­tät und eine hohe Fle­xi­bi­li­tät, um den un­ter­schied­li­chen In­ter­es­sen der Bran­chen ge­nü­gend Rech­nung zu tra­gen.

Ein Bei­spiel mag dies ver­deut­li­chen: Laut Ver­ord­nungs­ent­wurf soll «nor­ma­les» Was­ser von den an­re­chen­ba­ren Roh­stof­fen aus­ge­schlos­sen sein, nicht aber na­tür­li­ches Mi­ne­ral­was­ser oder Quell­was­ser. Eine sol­che un­nö­ti­ge Dif­fe­ren­zie­rung ist ein re­gu­la­to­ri­scher Over­kill, der in der Pra­xis nur Pro­ble­me schafft: Mi­ne­ral­was­ser­her­stel­ler dürf­ten die Swiss­ness-Kon­for­mi­tät er­rei­chen; für viele Schwei­zer Soft­drink-Pro­du­zen­ten, Bier- oder Schnaps­braue­rei­en dürf­te dies hin­ge­gen neu un­mög­lich sein. Zweck­mäs­si­ger und völ­lig aus­rei­chend wäre es, ein­fach auf das all­ge­mei­ne Miss­brauchs­ver­bot ab­zu­stel­len. Damit wäre si­cher­ge­stellt, dass etwa ein über­wie­gend aus aus­län­di­schen Zu­ta­ten be­ste­hen­der Senf nicht durch die Hin­ter­tü­re «ein­ge­bür­gert» wer­den kann, indem ihm Schwei­zer Was­ser bei­ge­mischt wird.


Dass «we­ni­ger oft mehr» ist, gilt für Re­gu­lie­run­gen ganz be­son­ders. Dies muss bei der Um­set­zung von Swiss­ness be­her­zigt wer­den. Die Vor­la­ge darf nicht zu einem wei­te­ren Bü­ro­kra­tie­mons­ter wer­den. Sonst wird sie zum Rohr­kre­pie­rer und scha­det den Schwei­zer Pro­du­zen­ten mehr wie sie nützt.