Swissness: Nun ist Pragmatik gefragt
Mit seinem Entscheid, die Klärung der «Swissness-Vorlage» in der Rechtskommission vorzunehmen, hat der Ständerat eine Chance eröffnet, eine pragmatische Lösung zu finden, die den Bedürfnissen der verschiedenen Branchen Rechnung trägt und auch dem Wirtschaftsstandort Schweiz insgesamt nützt. Nach wie vor umstritten sind die Anfordernisse und Schwellenwerte, die es braucht, damit ein Produkt mit «Swiss made» gekennzeichnet werden darf. Die zahlreichen Einzelanträge zeigten, dass die Vorlage in dieser Form den unterschiedlichen Bedürfnissen nicht Rechnung trägt. Die Kommission des Ständerats hatte dem Plenum vorgeschlagen, dass entgegen dem Nationalratsbeschluss dem Bundesrat gefolgt werden soll.
Wappenschutzgesetz ist unbestritten
«Schweiz» als Marke ist für Schweizer Unternehmen und für den hiesigen Produktionsstandort wichtig. Den Wert dieser Marke gilt es zu erhalten und wirkungsvoll zu schützen. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass die Unternehmen die Swissness-Vorschriften einfach und praktikabel umsetzen können. In beiden Räten unbestritten ist denn auch, dass mithilfe der neuen «geografischen Marke», dem vorgesehenen Register und den Klagerechten des Bundes die Durchsetzung der Herkunftsangaben im Ausland gestärkt werden soll. Mit dem neuen Wappenschutzgesetz soll zudem die Handhabung in der Praxis verbessert werden.
Branchenspezifisches Schutzniveau nötig
Bei der noch anstehenden Debatte bestehen zwei Lösungsmöglichkeiten: Einerseits könnten die Schwellenwerte im Gesetz verankert werden (Prozentlösung). Dann müsste bei den Lebensmitteln zwischen Produktkategorien unterschieden werden. So sollen zum Beispiel bei Salat (der Rohstoff des Endprodukts bleibt nahezu unverändert) die Anforderungen an die Herkunft des Rohstoffes höher sein als bei einem Guetzli, bei dem vor allem die Art und die Qualität der Verarbeitung eine zentrale Rolle spielen und weniger die Herkunft des Rohstoffs. Bei Industrieprodukten müsste differenziert werden zwischen jenen Produkten, die auf einen besonderen Schutz angewiesen sind, und jenen, die weniger darauf angewiesen sind. So ist zum Beispiel der Uhrenindustrie angesichts ihrer besonderen Stellung auf den Exportmärkten und dem hohen Wertschöpfungsanteil in der Schweiz ein höheres Limit zuzugestehen. Der Antrag von Ständerätin Karin Keller-Sutter (er fordert einen Schwellenwert von 50 Prozent für Industrieprodukte generell und von 60 Prozent für Uhren) trägt diesen Anliegen Rechnung. Andererseits könnten im Gesetz eine generelle Formulierung für die Anforderungskriterien – analog den heutigen Gesetztestexten – und alle Details in Branchenverordnungen geregelt werden.
Für welche Variante sich das Parlament letztlich entscheidet: Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sollte das Schutzniveau branchenspezifischen Bedürfnissen angepasst werden können. Massstab muss sein, was dem Wirtschaftsstandort Schweiz insgesamt nützt.