Akten im Regal

Un­nö­ti­ge Bü­ro­kra­tie ver­hin­dert!

Mit kla­rer Mehr­heit hat der Na­tio­nal­rat eine Än­de­rung der Be­stim­mun­gen über All­ge­mei­ne Ge­schäfts­be­din­gun­gen (AGB) ab­ge­lehnt. Damit hat er eine un­nö­ti­ge Bü­ro­kra­tie ver­hin­dert. Bun­des­rat und Stän­de­rat woll­ten Klau­seln von all­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen auch ohne kon­kre­ten An­lass rich­ter­lich über­prü­fen las­sen.

Die Dif­fe­renz im Text zum Art. 8 UWG zwi­schen dem heu­ti­gen Ge­setz und dem Vor­schlag des Bun­des­rats scheint ge­ring, ist aber wich­tig. Sie liegt darin, dass heute miss­bräuch­li­che AGB dann vom Rich­ter auf­ge­ho­ben wer­den kön­nen, wenn sie zur Ir­re­füh­rung ver­wen­det wer­den. Die Pra­xis hat dazu die so­ge­nann­te „Un­ge­wöhn­lich­keits­re­gel“ ent­wi­ckelt – sie schützt vor Über­töl­pe­lung und wahrt gleich­zei­tig die Ver­trags­frei­heit. Neu soll­ten die AGB vom Rich­ter abs­trakt über­prüft wer­den kön­nen, wenn sie gegen „Treu und Glau­ben“ ver­stos­sen.

Im Ge­gen­satz zum Stän­de­rat ist der Na­tio­nal­rat mit 100:72 Stim­men die­sem Weg nicht ge­folgt. Er hat er­kannt, dass damit nur fal­sche Hoff­nun­gen ge­weckt wer­den. Ob ein­zel­ne Klau­seln an­ge­mes­sen sind, kann näm­lich nur im Lich­te der kon­kre­ten Um­stän­de be­ur­teilt wer­den. Zudem muss es mög­lich sein, dass je­mand aus­drück­lich einer Klau­sel zu­stimmt. Aber es ist eine Il­lu­si­on, dass etwa Mehr­leis­tun­gen (z.B. eine er­höh­te und ga­ran­tier­te Leis­tung bei In­ter­net­an­bie­tern) gra­tis zu haben wären. Auch der Stän­de­rat hat dies bei sei­ner Be­ra­tung an­er­kannt und dar­auf ver­wie­sen, dass der Text ver­bes­sert wer­den müsse. Dies kann je­doch auch im Rah­men der Recht­spre­chung zum heu­ti­gen Text er­fol­gen.