Unnötige Bürokratie verhindert!
Mit klarer Mehrheit hat der Nationalrat eine Änderung der Bestimmungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) abgelehnt. Damit hat er eine unnötige Bürokratie verhindert. Bundesrat und Ständerat wollten Klauseln von allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne konkreten Anlass richterlich überprüfen lassen.
Die Differenz im Text zum Art. 8 UWG zwischen dem heutigen Gesetz und dem Vorschlag des Bundesrats scheint gering, ist aber wichtig. Sie liegt darin, dass heute missbräuchliche AGB dann vom Richter aufgehoben werden können, wenn sie zur Irreführung verwendet werden. Die Praxis hat dazu die sogenannte „Ungewöhnlichkeitsregel“ entwickelt – sie schützt vor Übertölpelung und wahrt gleichzeitig die Vertragsfreiheit. Neu sollten die AGB vom Richter abstrakt überprüft werden können, wenn sie gegen „Treu und Glauben“ verstossen.
Im Gegensatz zum Ständerat ist der Nationalrat mit 100:72 Stimmen diesem Weg nicht gefolgt. Er hat erkannt, dass damit nur falsche Hoffnungen geweckt werden. Ob einzelne Klauseln angemessen sind, kann nämlich nur im Lichte der konkreten Umstände beurteilt werden. Zudem muss es möglich sein, dass jemand ausdrücklich einer Klausel zustimmt. Aber es ist eine Illusion, dass etwa Mehrleistungen (z.B. eine erhöhte und garantierte Leistung bei Internetanbietern) gratis zu haben wären. Auch der Ständerat hat dies bei seiner Beratung anerkannt und darauf verwiesen, dass der Text verbessert werden müsse. Dies kann jedoch auch im Rahmen der Rechtsprechung zum heutigen Text erfolgen.