Frühjahrssession 2024

Im letzten Moment haben die Eidgenössischen Räte das revidierte CO2-Gesetz über die Ziellinie gebracht: Erst in der Einigungskonferenz konnten sich die beiden Kammern entscheiden, die umstrittene Förderung von Ladestationen für E-Autos in Mehrfamilienhäusern zu streichen. Das Parlament hat im zweiten Anlauf eine solide Vorlage verabschiedet, die auf Anreize statt Verbote setzt. Die Reduktionsziele im Inland werden zu Recht durch den Bundesrat und nicht starr im Gesetz festgelegt. Mit der Detailberatung der Zollgesetzrevision hat der Nationalrat in einer «Monster»-Vorlage erste Erfolge erzielt und für die Wirtschaft wichtige Entscheide bezüglich der Vereinfachung der Zollprozesse, der Zolllager, der Risikoanalyse sowie der Nachfolgelösung des «Schoggi»-Gesetzes gefällt. In der Detailberatung des Ständerats gilt es nun den Schutz besonders sensibler Daten im Rahmen der internationalen Amtshilfe zu verbessern.

Wettbewerb & Regulatorisches

Ein modernes Patentgesetz für die Innovations-Weltmeisterin

Der Schutz von Innovation ist für die Schweizer Wirtschaft zentral: Mit der vorliegenden Revision wird das Schweizer Patentrecht modernisiert und an internationale Standards angepasst. Dadurch wird die Schweiz gleichzeitig unabhängiger. Das Patentsystem wird für alle attraktiver, insbesondere auch für KMU und für Einzelerfinderinnen.

Darum geht es: Der Schutz des Geistigen Eigentums soll gestärkt und das Patentsystem fit für die Zukunft gemacht werden. Zentral ist die Einführung einer materiellen Prüfung, bei der alle Patentvoraussetzungen von Amtes wegen geprüft werden. Damit führt die Schweiz ein vollgeprüftes Patent ein, wie es zahlreiche andere Länder kennen. Gleichzeitig soll das bewährte «ungeprüfte» Patent fortbestehen. Dadurch gibt es weiterhin einen kostengünstigen und schnellen Schutz.

Das findet economiesuisse: Der Dachverband unterstützt die Vorlage und die Mehrheitspositionen der vorbereitenden Kommission WBK-N umfassend. Klar abzulehnen ist der Minderheitsantrag zu Art. 59c Abs. 5. Bei der darin vorgesehenen aufschiebenden Wirkung würde bei jeder Beschwerde gleichzeitig die Patentwirkung ausgesetzt: Der Patentschutz wird damit ausgehebelt.

Empfehlung economiesuisse: Annahme

Stand der Beratungen: Das Geschäft ist unter Dach und Fach. Die kleine Kammer hat die letzte Differenz bei der Vorlage ausgeräumt. Der Ständerat nahm oppositionslos einen Kompromissvorschlag der grossen Kammer zur Ausgestaltung des Beschwerderechts an. Somit haben Beschwerden Dritter im Grundsatz keine aufschiebende Wirkung.

Werbung, die sich nur an Erwachsene richtet, muss erlaubt bleiben

Die Tabakinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» ist ohne Wenn und Aber umzusetzen: Kinder und Jugendliche dürfen nicht der Tabakwerbung ausgesetzt sein. Die Umsetzung im Tabakproduktegesetz (TabPG) muss dabei aber präzise sein. Forderungen, die über den Gegenstand der Initiative hinausgehen, haben in der Vorlage keinen Platz.

Darum geht es: Gegenstand der 2022 angenommenen Volksinitiative ist einzig die Tabakwerbung. Weitere Themen sind bereits 2021 im neuen Tabakproduktegesetz im Parlament abschliessend behandelt worden. Der Ständerat und die Mehrheit der zuständigen Kommission haben dies erkannt und bei der Umsetzung des Volksbegehrens jene Elemente, die über den Gegenstand der Initiative hinausgehen, konsequent abgelehnt.

Das findet economiesuisse: Die Volksinitiative verlangt kein Totalverbot von Werbung. Richtet sich Werbung nur an Erwachsene, muss sie erlaubt bleiben. Forderungen, die darauf abzielen, ein Totalverbot für Werbung einzuführen oder die bereits weitgehenden Einschränkungen der Verkaufsförderung und des Sponsorings noch zu verschärfen, sind abzulehnen. Dies gilt insbesondere für ein Verbot von Pressewerbung oder ein Verbot des Einsatzes von mobilem Verkaufspersonal.

Empfehlung economiesuisse: Annahme - bedingt

Stand der Beratungen: Die Umsetzung der Tabakwerbeverbotsinitiative ist am Widerstand von SVP, SP und Grünen im Nationalrat vorübergehend gescheitert. Eine mehrheitsfähige Lösung konnte nicht gefunden werden, da der Entwurf der einen Seite zu weit und der anderen zu wenig weit ging. Das Geschäft geht nun zurück and den Ständerat. Es wäre wünschenswert möglichst bald eine Lösung zu finden, die den Volkswillen umsetzt ohne darüber hinauszuschiessen.

Soziales Unternehmertum braucht keine neue Rechtsform

Das soziale Unternehmertum in der Schweiz ist ein Erfolgsmodell. Die bestehenden Rechtsformen, beispielsweise die AG oder die Genossenschaft, ermöglichen es Menschen oder Firmen, gemeinsam wirtschaftliche und soziale Interessen zu verfolgen. Es braucht keine neuen Gefässe, welche staatlich auserkorene Unternehmen gegenüber anderen besserstellen.

Darum geht es: Die Motion will den Bundesrat beauftragen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die Anerkennung und Förderung von «sozialen» Unternehmen zu ermöglichen. Solche Unternehmen müssten dann vom Bund – unter anderem durch steuerliche Anreize oder im Rahmen der öffentlichen Beschaffung – gegenüber anderen Firmen bevorteilt und gefördert werden.

Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft lehnt, wie auch der Bundesrat und die vorberatende Kommission, die Motion ab. Das soziale Unternehmertum ist in der Schweiz breit verankert und existiert in der Schweiz in allen Rechtsformen. Unternehmertum mit einem Fokus auf soziale oder nachhaltige Themen ist bereits heute ohne Weiteres möglich.

Empfehlung economiesuisse: Annahme - bedingt

Stand der Beratungen: Nachdem die grosse Kammer die Motion in der letzten Sommersession angenommen hat, hat der Ständerat entschieden, ihrer vorberatenden Kommission zu folgen und den Vorstoss abzulehnen. Somit gilt die Motion als erledigt.

Die Schweiz darf nicht länger hinterherhinken

Die E-ID ist eine wichtige Grundlage für die digitale Transformation der Schweiz, sowohl in der Wirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung. Die Vorlage des Bundesrates schafft die entsprechenden Voraussetzungen.

Darum geht es: Die fortschreitende technologische Entwicklung verlagert Geschäftsmodelle vermehrt in den virtuellen Raum. In diesem Kontext ist die Verfügbarkeit einer elektronischen Identität (E-ID) von entscheidender Bedeutung für das Innovationspotential und die Zukunftsfähigkeit einer Volkswirtschaft. Die E-ID ermöglicht nicht nur eine sichere digitale Identifikation, sondern trägt auch dazu bei, die Grundlage für die digitale Transformation zu schaffen und den Anforderungen einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft gerecht zu werden.

Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft befürwortet den vorgeschlagenen Weg für die baldige Einführung der E-ID in der Schweiz. Das Modell, bei dem der Bund die Vertrauensinfrastruktur bereitstellt und Private sie nutzen können, entspricht einem klassischen Beispiel von Service Public. Die technologieneutrale Formulierung der Vorlage ermöglicht Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an zukünftige Entwicklungen. Die klare Fokussierung auf den Nutzer mit dem Ziel, die E-ID einfach und sicher zu gestalten, macht den Gesetzesentwurf zu einer soliden Grundlage für eine erfolgreiche Einführung der E-ID.

Empfehlung economiesuisse: Annahme

Stand der Beratungen: Oppositionslos ist der Nationalrat auf die Vorlage zur E-ID eingetreten und hat mit der Detailberatung begonnen. Bereits 2026 soll die E-ID vorliegen. Dies ist ein nächster wichtiger Schritt in der digitalen Transformation der Schweiz.

Energie, Umwelt & Infrastruktur

Kommission weist den Weg zu wirksamer und mehrheitsfähiger Klimapolitik

Die Wirtschaft bekennt sich zum Netto-Null-Ziel bis 2050 und unterstützt die Stossrichtung der Revision. In der Differenzbereinigung gilt es, eine ausgewogene Vorlage ins Ziel zu bringen. Die UREK-S hat hier wertvolle Vorarbeit geleistet und einen schädlichen Swiss Finish bei Fahrzeugvorschriften sowie starre Inlandreduktionsziele abgelehnt.

Darum geht es: Mit dem revidierten CO²-Gesetz soll eine Halbierung der Emissionen bis 2030 erreicht werden. Die Vorlage setzt dafür richtigerweise auf bewährte Instrumente und baut diese aus. Die beiden Räte haben sich bereits in wesentlichen Punkten geeinigt. Differenzen bestehen u.a. bei Inlandzielen, Subventionen für e-Ladestationen oder bei Emissionszielwerten für Personenwagen. Jetzt gilt es, diese schnell zu bereinigen und die wichtige Vorlage ins Ziel zu bringen.

Das findet economiesuisse:

  • Begrüsst wird, dass die Zielvereinbarungen mit Verminderungsverpflichtung für alle Unternehmen möglich werden.
  • Eine dynamische Bestimmung des Inlandanteils der Emissionsreduktionen basierend auf den tatsächlichen Entwicklungen führt eher zu einer Erreichung der Klimaziele als willkürlich gesetzte Vorgaben. Die UREK-S merkt richtigerweise an, dass ein Inlandanteil von 75 Prozent bis 2030 wahrscheinlich nicht realistisch ist.
  • Die Zielwerte für die Emissionen von Personenwagen unterscheiden sich von denjenigen der Europäischen Union. Das führt zu unnötiger Bürokratie und teuren Insellösungen für die Schweiz, da unser Land keine eigene Fahrzeugproduktion hat.
  • In weiteren Punkten kommt die UREK-S dem Nationalrat richtigerweise entgegen. Einerseits sollen alternative Antriebe durch LSVA-Reduktionen gefördert werden. Andererseits soll die Mineralölsteuerbefreiung des öffentlichen Verkehrs schrittweise fallen.

Empfehlung economiesuisse: Annahme - bedingt

Stand der Beratungen: Die verbliebenen Differenzen bei der Revision des CO2-Gesetzes konnten während der Session bereinigt werden, und das Gesetz ist in der Schlussabstimmung von einer deutlichen Mehrheit angenommen worden. In vielen Punkten ist der Nationalrat auf den Weg des Ständerates eingebogen. Damit ist die Halbierung der Emissionen bis 2030 nun beschlossene Sache. Dieses Ziel soll "in erster Linie" mit Massnahmen im Inland erreicht werden. Auf eine fixe Inlandquote wurde verzichtet. Das neue Gesetz zeigt, wie mehrheitsfähige und wirksame Klimapolitik auch ohne Symbolpolitik und unrealistische Forderungen geht.

Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke sicherstellen

Die bestehenden Kernkraftwerke sind unabdingbar für unsere Versorgungssicherheit, insbesondere in den kritischen Wintermonaten. Eine weitere frühzeitige Ausserbetriebnahme aus wirtschaftlichen Gründen wie beim KKW Mühleberg gilt es daher dringlich zu verhindern, denn wir können uns dies für unsere Versorgungssicherheit und für die Erreichung unserer Klimaziele schlicht nicht leisten.

Darum geht es: Das Postulat verlangt vom Bundesrat, in einem Bericht die Bedingungen und Optionen für den Weiterbetrieb der KKW aufzeigen.

Das findet economiesuisse: Die Voraussetzungen für einen Langzeitbetrieb müssen geschaffen werden. Ein Bericht, der die Basisfakten hierfür zusammenträgt und die regulatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für einen Langzeitbetrieb aufzeigt, ist dringlich und erwünscht. Auch ein allfälliger Neubau von Kernkraftwerken sollte in dem Bericht berücksichtigt werden. Angesichts der veralteten Prämissen der Energiestrategie 2050 ist es sinnvoll, den Strommix und die Produktionskapazitäten bis Ende dieses Jahrzehnts neu zu evaluieren.

Empfehlung economiesuisse: Annahme

Stand der Beratungen: Der Ständerat will die künftige Rolle der Kernkraft prüfen und hat in der Frühjahrssession mit deutlicher Mehrheit das wichtige Postulat angenommen. Damit wird vom Bundesrat verlangt, in einem Bericht die Bedingungen und Optionen für den Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke aufzuzeigen. Zusätzlich soll der Bericht die Entwicklung des Schweizer Strommixes aufzeigen und dabei auch den Neubau von Kernkraftwerken als Szenario berücksichtigen.

Allgemeine Wirtschaftspolitik

Undifferenzierter Lärmschutz verhindert innere Verdichtung

Die Siedlungsverdichtung wird immer wichtiger, damit in der Schweiz genügend Wohnraum an zentralen Lagen zur Verfügung steht. Dies wird aber oftmals durch Lärmklagen verhindert, sodass neue Wohnungen an begehrten Lagen nicht gebaut werden können. Dies soll mit der vorliegenden Revision im Umweltschutzgesetz behoben werden. Beim Fluglärm muss nachgebessert werden.

Darum geht es: Der Bundesrat möchte mit dieser Vorlage die Siedlungsentwicklung nach innen besser mit dem Lärmschutz abstimmen. Daher schlägt er Anpassungen vor, an welchen Orten in Wohnungen die Lärmgrenzwerte eingehalten werden müssen.

Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft unterstützt grösstenteils die Version des Ständerats. Mit den geplanten Änderungen beim Lärmschutz wird die heute vorhandene Rechtsunsicherheit vermindert. Es ist wichtig, dass die Verdichtung in den Siedlungsgebieten einfacher vorangetrieben werden kann und der Lärmschutz nicht einseitig dominiert.

In Bezug auf Fluglärm bedarf es noch Anpassungen. So wie für Strasse und Schiene klare Ausnahmeregelungen vorgeschlagen werden, so sollte auch beim Fluglärm auf eine transparentere und verbindlichere Regelung gesetzt werden, die für alle Beteiligten die notwendige Rechts- und Planungssicherheit bringt.

  • economiesuisse fordert daher eine Anpassung von Lärmgrenzwerten in den vom Fluglärm betroffenen Gebieten, wo ein erhöhtes Interesse an der Siedlungsentwicklung nach innen gegeben ist. Dementsprechend müssen die Artikel 22 und 24 angepasst werden. Folglich unterstützt die Wirtschaft den Minderheitsantrag I zu Art. 22 Abs. 3 bis Abs. 5 und den dazugehörigen Minderheitsantrag I zu Art. 24 Abs. 3 lit. c.

Empfehlung economiesuisse: Annahme - bedingt

Stand der Beratungen: Der Nationalrat hat der Vorlage mit 119 zu 67 Stimmen zugestimmt und das Geschäft der Kommission des Ständerats weitergereicht. Die grosse Kammer hat sich dabei für besondere Grenzwerte bei Fluglärm ausgesprochen und die entsprechenden Minderheiten angenommen. Als nächstes wird nun die UREK-S die bestehenden Differenzen diskutieren.

Planungssicherheit für die nächste Expo

Die vier Projektinitiativen für eine zukünftige Landesausstellung benötigen verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit. Der Bundesrat ist gefordert, rasch Klarheit zu schaffen.

Darum geht es: Seit mehr als fünf Jahren erstellen vier Projektteams Konzeptarbeiten für eine zukünftige Landesausstellung. Bundesrat und Kantone haben noch im Jahr 2022 ihre positive Grundhaltung zu einer neuen Expo bekräftigt. Trotzdem hat der Bundesrat im März 2023 entschieden, sich zu einer allfälligen finanziellen Unterstützung frühestens ab 2028 zu äussern. Das führt zu einer erheblichen Planungsunsicherheit und kommt einer Sistierung von laufenden Arbeiten gleich.

Das findet economiesuisse: Der Bundesrat muss rasch Klarheit schaffen. Fünf Jahre Ungewissheit würde zu unnötigen Kosten führen, vielleicht auch zu einem Übungsabbruch. Die Motion der WBK-S fordert deshalb richtigerweise, dass der Bundesrat die Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung frühzeitig festlegen soll. Konkret soll für den Fall, dass die laufenden Verhandlungen unter den Projektinitiativen für eine gemeinsame Landesausstellung zu keinem Resultat führen, ein Selektionsverfahren definiert werden, wobei spätestens im Sommer 2026 klar sein soll, welche Projektinitiative den Zuschlag erhält. Der Bund soll zudem per Ende 2026 eine entsprechende Finanzierungsabsicht vorlegen. Der Ständerat hat die Motion der WBK-S angenommen. economiesuisse empfiehlt dem Nationalrat, der kleinen Kammer zu folgen.

Empfehlung economiesuisse: Annahme

Stand der Beratungen: Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat der Vorlage mit 112 zu 54 Stimmen bei 20 Enthaltungen zugestimmt.

Jetzt bitte Fahrt aufnehmen!

Es braucht überprüfbare Meilensteine für den Verpflichtungskredit «DigiSanté», um ein erneutes Debakel des Informationsprojektes zu verhindern. Das Parlament muss die Möglichkeit haben, die nächste Finanzierungsetappe zu stoppen, wenn die Meilensteine nicht erreicht werden. Die notwendige Priorisierung muss nach dem zu erwartenden Nutzen für Akteure und Patienten erfolgen.

Darum geht es: CHF 623,8 Mio. soll «Digisanté» für die Jahre 2025-2034 kosten. Davon werden CHF 102,6 Mio. aus bestehenden Mitteln des Bundesamtes für Gesundheit und des Bundesamtes für Statistik finanziert. Der zusätzliche Mittelbedarf beläuft sich somit auf CHF 521,3 Mio. Die Fehlermarge der Kostenschätzung beträgt rund 30 Prozent!

Das findet economiesuisse: Die Finanzierungsbotschaft ist gestaffelt zu genehmigen. Das Parlament muss die Möglichkeit haben, weitere Mittel zu stoppen, wenn die Meilensteine nicht erreicht werden.

  • Das finanzielle Risiko ist angesichts der angespannten Finanzlage zu gross, um es Bundesrat und Verwaltung zu überlassen. Dies auch vor dem Hintergrund früherer gescheiterter Informatikprojekte.
  • DigiSanté ist heute ein Förderprogramm für Projekte der öffentlichen Hand. Das ist zu einseitig. Es müssen rasch die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit Projekte mit den Akteuren des Gesundheitswesens finanziert werden können. Ein zentrales Anliegen ist z.B. die Tiefenintegration der Grundversorger. Bestehende Mittel müssen teilweise in Richtung Projekte der Akteure im Gesundheitswesen umgeschichtet werden.

Empfehlung economiesuisse: Annahme

Stand der Beratungen: Mit 127 zu 64 Stimmen nahm der Nationalrat den Verpflichtungskredit für das Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen (DigiSanté) in der Gesamtabstimmung an. Nun geht die Vorlage an den Ständerat.

Aussenwirtschaft

Digitalisierung der Zollprozesse zugunsten der Exportwirtschaft

Mit dem DaziT-Programm soll der Zoll digitalisiert werden. Die Totalrevision des Zollgesetzes leistet somit einen wertvollen Beitrag zur Modernisierung und Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen der Schweiz. Die Vorlage bedarf jedoch noch einiger Detailkorrekturen.

Darum geht es: Mit der Totalrevision sollen die verschiedenen Aufgabenbereiche des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit harmonisiert werden. Das neue Gesetz umfasst daher Grundlagen für die unterschiedlichsten Bereiche von Verzollungsverfahren bis hin zur Zusammenarbeit mit der Polizei. Die Revision bildet zusammen mit dem Transformationsprogramm DaziT die Grundlage für eine längst überfällige Modernisierung der Zollprozesse.

Das findet economiesuisse: Die WAK-N hat eine gute Grundlage geschaffen. Gewisse Bestimmungen des Gesetzesentwurfs erfordern Nachbesserungen. Für economiesuisse sind folgende Aspekte wichtig:

  • Die Kontrollmechanismen in den Zolllagern sind durch die Mehrheitsanträge der WAK sinnvoll geregelt (Art. 67).
  • Die Risikoanalyse (Art. 131) berücksichtigt auch nichtabgaberechtliche Erlasse – das ist ebenfalls positiv.
  • Zu begrüssen ist auch, dass die Regeln zur nationalen Datenbearbeitung auf das Datenschutzgesetz abstellen. Allerdings ist der Schutz besonders sensibler Daten bzgl. internationaler Amtshilfe zu verbessern (Art. 151 ff.).
  • Aktuell sind Fristen (Art. 87) teils ungleich zwischen Verwaltung und Wirtschaft geregelt. Dies gilt es anzugleichen.
  • Erhalt der Wertschöpfung in der Nahrungsmittelproduktion (Sicherstellung der Nachfolgelösung Schoggigesetz): Die Wirtschaft unterstützt die Minderheit zu Art. 29 Abs. 3.

Empfehlung economiesuisse: Annahme - bedingt

Stand der Beratungen: Der Nationalrat hat die Detailberatung der Zollgesetzrevision durchgeführt. Dabei fällte er für die Wirtschaft wichtige Entscheide bezüglich der Vereinfachung der Zollprozesse, der Zolllager, der Risikoanalyse sowie der Nachfolgelösung des «Schoggi»-Gesetzes. Das Geschäft geht nun an den Ständerat, wo noch einige Punkte, wie der Schutz besonders sensibler Daten bezüglich internationaler Amtshilfe, aufgenommen werden sollten.

SCHWEIZER AUSSENWIRTSCHAFT INMITTEN GEOPOLITISCHER SPANNUNGEN

Der Aussenwirtschaftsbericht 2023 des Bundesrates legt die richtigen Schwerpunkte. Die Rahmenbedingungen für die Schweizer Aussenwirtschaft müssen indes weiterhin verbessert werden. Denn die globalen Herausforderungen sind vielfältig.

Darum geht es: Akzentuiert durch den Ukraine-Krieg und der Systemrivalität zwischen den USA und China haben im Jahr 2023 viele Länder ihre gegenseitigen Abhängigkeiten neu beurteilt. Die geografische Abgrenzung von Lieferketten und die Zunahme von industriepolitischen Programmen stellen die Schweizer Aussenwirtschaft vor Herausforderungen.

Das findet economiesuisse: Folgende Aspekte des Aussenwirtschaftsberichtes 2023 sind hervorzuheben, welche die Schweizer Wirtschaft auch 2024 beschäftigen werden:

  • Stabilisierung der Beziehungen mit der EU: Mit den Bilateralen III besteht die Chance, die engen Beziehungen zu unserem wichtigsten Wirtschaftspartner langfristig auf stabile Füsse zu stellen und weiterzuentwickeln.
  • Weiterentwicklung des internationalen Marktzugangs: Mit Indien ist ein strategisch bedeutsames Abkommen in Griffweite, aber auch mit Mercosur, Malaysia, Thailand und Vietnam müssen die Verhandlungen zügig zum Abschluss gebracht werden.
  • Industriepolitik: Die Schweiz hat weder die Marktgrösse noch die benötigten Mittel für eine umfassende Industriepolitik. Der Fokus muss auf technologieneutralen und günstigen Rahmenbedingungen liegen.

Trotz positiver Zeichen sind die Aussichten für die meisten Schweizer Exportbranchen weiterhin trüb. Grund dafür sind die unsichere geopolitische Lage, die hohen Zinsen sowie die schwächelnde Konjunktur wichtiger Handelspartner. Die Exportnation Schweiz braucht daher bessere Rahmenbedingungen anstatt neuer Belastungen. Der Schweizer CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CH-CBAM) wie auch eine staatliche Investitionskontrolle sind zwei Vorhaben, deren Einführung es unbedingt zu vermeiden gilt.

Steuern & Finanzen

Wettbewerbsgleichheit und Versorgungssicherheit

Für die Hochseeschifffahrt gilt international ein Spezialregime. Auch die OECD anerkennt dieses. Die Schweiz sollte gleich lange Spiesse haben. Sie ist eine wichtige Schifffahrtsnation. Es geht auch um die Versorgungssicherheit des Landes.

Darum geht es: Die Hochseeschifffahrt unterliegt enormen Schwankungen. Auf Hochphasen folgen lange Phasen mit Verlusten. Die übliche Besteuerung basierend auf dem Gewinn ist deshalb nicht gebräuchlich. Viele Staaten fangen diese Schwankungen mit der sog. Tonnagesteuer auf. Diese basiert auf der nutzbaren Transportkapazität (Nettotonnage). Die Steuerbeträge werden so gleichmässiger und sowohl für Unternehmen wie auch für den Staat planbar. Die OECD hat in der Mindestbesteuerung deshalb eine Ausnahme für die Tonnagesteuer vorgesehen. Die Schweiz hat die Mindeststeuer per 2024 in Kraft gesetzt. Sie sollte jetzt auch die gängigen Regelungen der Tonnagesteuer übernehmen.

Das findet economiesuisse: Die Tonnagesteuer ist internationaler Standard. In vielen Staaten wird sie seit Jahrzehnten verwendet. Die Schweiz ist ein wichtiger Standort für die Hochseeschifffahrt. Sollen Schifffahrtsunternehmen in der Schweiz steuerlich gleich lange Spiesse wie im Ausland vorfinden, ist die Tonnagesteuer unerlässlich. Als Pfeiler der «maritimen Strategie» des Bundesrates trägt sie massgeblich dazu bei, die Versorgungsicherheit unseres Landes im Krisenfall zu gewährleisten. Ohne Tonnagesteuer ist es unwahrscheinlich, dass nach Ende der bisherigen Bürgschaften noch Schiffe unter Schweizer Flagge fahren werden.

Empfehlung economiesuisse: Annahme

Stand der Beratungen: Schweizer Schifffahrtsunternehmen sollen nicht nach Tonnage besteuert werden können. Der Ständerat hat es mit 29 zu 15 Stimmen abgelehnt, auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten. Nun ist der Nationalrat nochmals am Zug. Er hatte die Vorlage in der Wintersession 2022 angenommen. Schliesst er sich dem Nichteintretensentscheid an, ist sie vom Tisch.