Vernehmlassungsantwort

VR-Ent­schä­di­gun­gen: Trans­pa­renz ohne Voy­eu­ris­mus

Zu­sam­men­fas­send un­ter­stützt eco­no­mie­su­is­se die Schaf­fung von Trans­pa­renz be­tref­fend Ent­schä­di­gun­gen und Be­tei­li­gun­gen des Ver­wal­tungs­ra­tes und der Ge­schäfts­lei­tung. Diese An­for­de­rung wird be­reits mit dem gel­ten­den Recht er­füllt. Das gel­ten­de Sys­tem der Cor­po­ra­te Go­ver­nan­ce be­ste­hend aus den Be­stim­mun­gen des Ak­ti­en­rech­tes und wei­te­rer ge­setz­li­chen Re­geln des Fi­nanz­markt­rech­tes, der Rech­nungs­le­gungs­stan­dards, der ge­setz­lich ab­ge­stütz­ten Selbst­re­gu­lie­rung der Börse und der Emp­feh­lun­gen des Swiss Code haben sich be­währt. eco­no­mie­su­is­se weist daher die Vor­la­ge zur Än­de­rung des Ob­li­ga­tio­nen­rech­tes als über­flüs­sig und kon­tra­pro­duk­tiv zu­rück. Auf sie ist nicht ein­zu­tre­ten. Falls das Vor­ha­ben den­noch wei­ter­ver­folgt wer­den soll­te, ist es auf den vor­ge­schla­ge­nen Rah­men zu be­schrän­ken und darf kei­nes­falls, wie von ver­schie­de­ner Seite ver­langt, noch mit einer kon­tra­pro­duk­ti­ven und un­ver­hält­nis­mäs­si­gen in­di­vi­du­el­len Of­fen­le­gung für die Mit­glie­der der Ge­schäfts­lei­tung aus­ge­baut wer­den.