Verordnungsänderungen zur Komplementärmedizin

24.06.2016

economiesuisse lehnt die Neuregelung der Leistungspflicht ärztlicher, komplementärmedizinischer Leistungen zulasten der Grundversicherung (OKP) aus drei Gründen ab: Erstens verlangt der Volksentscheid keine umfassende Berücksichtigung. Deshalb ist zweitens eine Umsetzung des Verfassungsartikels ohne OKP-Leistungspflicht möglich und sinnvoll. Und drittens würde die Verordnungsänderung eine Aufweichung der heutigen Wirksamkeitsregeln bewirken, was die Wirtschaft ablehnt.

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