Vernehmlassungsantwort

Ver­ord­nung über die Re­duk­ti­on der CO2-Emis­sio­nen: Stel­lung­nah­me zur An­hö­rung

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Das CO2-Ge­setz wurde im De­zem­ber 2011 vom Parla­ment ver­ab­schiedet. Wir ha­ben von den da­mals erfolg­ten Erläuterun­gen und Aus­sa­gen zuhan­den der Mate­riali­en mit Be­frie­di­gung Kennt­nis ge­nom­men. Ent­schei­dend sind dabei die Aus­sa­gen des Spre­chers der Kommissi­on, Stän­de­rat Fil­ippo Lom­bar­di, und die bundesrätli­chen Erläuterun­gen in der 7. Sit­zung des Ständera­ts vom 15. De­zem­ber 2011. Dar­in wur­den die kli­mapoliti­schen Leis­tun­gen der Wirt­schaft ge­wür­digt, wel­che es der Schweiz erst er­mög­licht ha­ben, die Ver­pf­lich­tun­gen aus dem Kyoto-Pro­tokoll einhal­ten zu kön­nen. Des­halb soll für die Indus­trie bis 2020 das Redukti­ons­ziel von 0,8 Mil­lionen Ton­nen CO2 beibe­hal­ten und nicht zu­sätz­lich er­höht wer­den.