Vernehmlassungsantwort

Ver­nehm­las­sungs­ant­wort zur Än­de­rung des Bun­des­ge­set­zes über die Lärm­sa­nie­rung der Ei­sen­bah­nen

​Der Schutz der Be­völ­ke­rung vor Lärm­i­mis­sio­nen des Ei­sen­bahn­ver­kehrs ist ein wich­ti­ges An­lie­gen.
Das vor­ge­stell­te quel­len­ori­en­tier­te Lärm­schutz­kon­zept, das prio­ri­tär bei der Lärm­re­duk­ti­on am Roll­ma­te­ri­al an­setzt, er­ach­ten wir als sinn­voll und zweck­mäs­sig. Wir be­grüs­sen auch die Ab­sicht des Bun­des­rats, den Ver­pflich­tungs­kre­dit um 339 Mil­lio­nen Fran­ken zu kür­zen und sich bei den zu­sätz­li­chen Lärm­schutz­mass­nah­men auf jene mit dem gröss­ten Zu­satz­nut­zen (Kos­ten-Nut­zen-Ver­hält­nis) zu be­schrän­ken.