Vernehmlassung zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes
economiesuisse unterstützt grundsätzlich diese Gesetzesrevision. Es wird begrüsst, wenn die Resilienz unseres Stromversorgungssystems gestärkt werden kann. Dabei gilt es aber übermässige Eingriffe in die unternehmerische Freiheit wie auch eine Überregulierung bei den betroffenen Unternehmen zu vermeiden. So ist von Prüfungen des Eigenkapitals sowie allfälligen Mindestanforderungen an das Eigenkapital abzusehen, da diese weder sinnvoll noch zweckmässig sind. Auch sind die vorgeschlagenen Sanktionen nicht verhältnismässig und sollten angepasst werden. Wichtig ist auch, dass die Unternehmen eine Wahlmöglichkeit zwischen ihren eigenen und geprüften Risikoszenarien und den Standard-Risikoszenarien der ElCom erhalten, damit es nicht zu Doppelbelastungen und Redundanzen kommt. Ferner darf für die neuen geplanten Tätigkeiten der ElCom (wie üblich) keine Aufsichtsabgabe erhoben werden.