Vernehmlassungsantwort

Ver­nehm­las­sung zur Än­de­rung des Strom­ver­sor­gungs­ge­set­zes

eco­no­mie­su­is­se un­ter­stützt grund­sätz­lich diese Ge­set­zes­re­vi­si­on. Es wird be­grüsst, wenn die Resi­li­enz un­se­res Strom­ver­sor­gungs­sys­tems ge­stärkt wer­den kann. Dabei gilt es aber über­mäs­si­ge Ein­grif­fe in die un­ter­neh­me­ri­sche Frei­heit wie auch eine Über­re­gu­lie­rung bei den be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men zu ver­mei­den. So ist von Prü­fun­gen des Ei­gen­ka­pi­tals sowie all­fäl­li­gen Min­dest­an­for­de­run­gen an das Ei­gen­ka­pi­tal ab­zu­se­hen, da diese weder sinn­voll noch zweck­mäs­sig sind. Auch sind die vor­ge­schla­ge­nen Sank­tio­nen nicht ver­hält­nis­mäs­sig und soll­ten an­ge­passt wer­den. Wich­tig ist auch, dass die Un­ter­neh­men eine Wahl­mög­lich­keit zwi­schen ihren ei­ge­nen und ge­prüf­ten Ri­si­ko­sze­na­ri­en und den Stan­dard-Ri­si­ko­sze­na­ri­en der ElCom er­hal­ten, damit es nicht zu Dop­pel­be­las­tun­gen und Red­un­dan­zen kommt. Fer­ner darf für die neuen ge­plan­ten Tä­tig­kei­ten der ElCom (wie üb­lich) keine Auf­sichts­ab­ga­be er­ho­ben wer­den.