Vernehmlassungsantwort

Ver­nehm­las­sung zur Än­de­rung des Elek­tri­zi­täts­ge­set­zes (Netz­be­schleu­ni­gung): Stel­lung­nah­me eco­no­mie­su­is­se

Wir müs­sen un­se­re Strom­pro­duk­ti­on bis 2050 min­des­tens ver­dop­peln. Nebst dem ra­schen Aus­bau der er­neu­er­ba­ren En­er­gi­en muss auch die Netz­in­fra­struk­tur be­schleu­nigt aus­ge­baut wer­den. Daher wird die vor­lie­gen­de Netz­be­schleu­ni­gungs­vor­la­ge mit An­pas­sun­gen be­grüsst. Die Ge­set­zes­re­vi­si­on be­schränkt sich haupt­säch­lich auf das Über­tra­gungs­netz. Bei der Netz­be­schleu­ni­gung müs­sen aber alle Netz­ebe­nen (auch Ver­teil­netz) be­rück­sich­tigt wer­den; an­sons­ten lau­fen wir Ge­fahr, dass der Strom aus er­neu­er­ba­ren En­er­gi­en nicht ver­teilt wer­den kann. Dabei ist für eine wir­kungs­vol­le Be­schleu­ni­gung auch eine ge­ziel­te Ent­las­tung der Be­hör­den zen­tral. Zudem soll­ten grund­sätz­lich gleich lange Spies­se für Pro­duk­ti­ons­an­la­gen und Netz­in­fra­struk­tur (Lei­tun­gen und Tra­fo­sta­tio­nen) gel­ten.