Vernehmlassungsantwort

Ver­nehm­las­sung zum Be­trieb von Re­ser­vekraft­wer­ken in einer Strom­m­an­gel­la­ge: Stel­lung­nah­me eco­no­mie­su­is­se

Re­ser­vekraft­wer­ke sind eine sinn­vol­le Ver­si­che­rungs­lö­sung bei Strom­m­an­gel­la­gen. Der Ein­satz­zeit­punkt von Re­ser­vekraft­wer­ken ist daher enorm wich­tig und muss klar de­fi­niert wer­den. Die Re­ser­vekraft­wer­ke müs­sen zum Ein­satz kom­men, so dass für die Schwei­zer Be­völ­ke­rung und Wirt­schaft mög­lichst kein gros­ser Scha­den ent­steht. Mass­nah­men wie Ver­bo­te und Ver­brauch­s­ein­schrän­kun­gen sowie Kon­tin­gen­tie­run­gen haben star­ke Aus­wir­kun­gen mit mas­si­ven Kos­ten­fol­gen. Diese gilt es mit allen Mit­teln zu ver­hin­dern. Des­halb muss der Ein­satz der Re­ser­vekraft­wer­ke zwin­gend vor sol­chen ein­schnei­den­den Mass­nah­men er­fol­gen. Bevor bei uns Roll­trep­pen, Schwimm­bä­der, Sau­nas und ähn­li­ches still­ste­hen, müs­sen zu­erst die Re­ser­vekraft­wer­ke in Be­trieb ge­nom­men wer­den. Wir leis­ten uns diese kos­ten­in­ten­si­ven Re­ser­vekraft­wer­ke, damit wir dank ihnen im Falle einer Man­gel­la­ge Schlim­me­res ab­wen­den kön­nen.