Vernehmlassungsantwort

Ver­nehm­las­sung Sta­bi­li­sie­rung AHV21

Die Ver­nehm­las­sung zur Sta­bi­li­sie­rung der AHV (AHV21) ist ab­ge­schlos­sen. Im Re­form­ent­wurf setzt der Bun­des­rat haupt­säch­lich auf eine Zu­satz­fi­nan­zie­rung der AHV über eine Mehr­wert­steu­er­er­hö­hung. Die ein­zi­ge struk­tu­rel­le Mass­nah­me in­ner­halb der vor­lie­gen­den Re­form ist die An­glei­chung des Frau­en­ren­ten­al­ters auf 65 Jahre. Deren Ent­las­tungs­wir­kung wird je­doch je nach Aus­ge­stal­tung der be­glei­ten­den Aus­gleichs­mass­nah­men fast voll­stän­dig kom­pen­siert.

An­ge­sichts der de­mo­gra­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen for­dert eco­no­mie­su­is­se einen aus­ge­wo­ge­nen Mix aus fi­nanz­po­li­ti­schen und struk­tu­rel­len Mass­nah­men. Der Um­fang der Zu­satz­fi­nan­zie­rung über die Mehr­wert­steu­er soll des­halb an die Net­to­ent­las­tung der im Rah­men der Re­form um­ge­setz­ten struk­tu­rel­len Mass­nah­men ge­kop­pelt wer­den. Nur so kann aus Sicht des Wirt­schafts­dach­ver­bands eine nach­hal­ti­ge, trans­pa­ren­te und ge­ne­ra­tio­nen­ge­rech­te Sta­bi­li­sie­rung der AHV ge­währ­leis­tet wer­den.