Vernehmlassungsantwort

Vernehmlassung SchKG: Begrenzung des Konkursprivilegs für Arbeitnehmerforderungen

Eine Reduktion der privilegierten Erstklassforderungen würde zwar zu einer tendenziellen Vergrösserung der Konkursdividende für die Gläubiger in der dritten Klasse führen, was für Unternehmen als nicht privilegierte Gläubiger (z.B. Lieferanten) auf den ersten Blick als vorteilhaft erscheinen könnte. Allerdings überwiegen die Gründe, die gegen die vorgeschlagene betragsmässige Beschränkung der Privilegierung von Arbeitnehmerforderungen sprechen. Die heutige Praxis der Beurteilung von Arbeitnehmerforderungen im Konkurs des Arbeitgebers ist sinnvoll. Der Vorschlag der Kommission hat demgegenüber zahlreiche Schwachstellen und Nachteile. Insbesondere birgt er die Gefahr von Personalabfluss und Know how-Verlust bei Unternehmen, die in finanziellen Schwierigkeiten sind.