Vernehmlassungsantwort

To­tal­re­vi­si­on des Bun­des­ge­set­zes von 1958

Der Bun­des­rat hat den Vor­ent­wurf eines Bun­des­ge­set­zes über die Schwei­ze­ri­sche Ex­port­ri­si­ko­ver­si­che­rung in die Ver­nehm­las­sung ge­schickt. Ziel des Ge­set­zes ist die Stär­kung des Wirt­schafts­stand­orts Schweiz sowie die er­leich­ter­te Teil­nah­me der Ex­port­wirt­schaft am in­ter­na­tio­na­len Wett­be­werb. Das aus dem Jahr 1958 stam­men­de ERG-Ge­setz ist ver­al­tet. Wäh­rend heute alle staat­li­chen Ex­port­ri­si­ko­ga­ran­ti­en der Welt das pri­va­te Käu­fer­ri­si­ko ver­si­chern kön­nen, ist dies in der Schweiz der­zeit nicht mög­lich. Das neue Ge­setz sieht daher die Aus­wei­tung des Ver­si­che­rungs­schut­zes vor und or­ga­ni­siert die Schwei­ze­ri­sche Ex­port­ri­si­ko­ver­si­che­rung (SERV) neu in Form einer öf­fent­lich-recht­li­chen An­stalt.