Stellungnahme zur Verordnung über die Kontrolle der rechtmässigen Herkunft von importierten Fischereierzeugnissen
Mit der Verordnung wird ein Kontrollverfahren zur Überprüfung der Rechtmässigkeit importierter Fischereierzeugnisse eingeführt. Erzeugnisse aus illegaler, nichtgemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU-Fischerei) sollen nicht auf den Schweizer Absatzmarkt gelangen. economiesuisse anerkennt, dass Fischereierzeugnisse, welche aus Drittstaaten und vor allem aus gefährdeten Staaten direkt oder im Transit durch die EU in die Schweiz gelangen, in Bezug auf IUU-Fischerei die Kontrollen in der Schweiz durchlaufen müssen. Auf eine IUU-Kontrolle bei Importen aus allen EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen und Island ist jedoch zu verzichten. Die EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island gehören zu den Staaten mit hochentwickelter behördlicher Überwachung der Fischerei und können als IUU-sicher eingestuft werden. Exporte von Erzeugnissen aus illegaler Fischerei können durch das Kontrollsystem der EU und der assoziierten EFTA-Staaten Norwegen und Island aus diesen Ländern ausgeschlossen werden. Eine zusätzliche Kontrolle durch die Schweiz bei Einfuhren aus diesen Ländern ist nutzlos und überflüssig.