Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me zur Ver­nehm­las­sung zu den neuen Ele­men­ten der 2. Etap­pe der Teil­re­vi­si­on des Raum­pla­nungs­ge­set­zes

eco­no­mie­su­is­se ist der An­sicht, dass die 2. Etap­pe der Teil­re­vi­si­on des Raum­pla­nungs­ge­set­zes zu früh er­folgt. Es muss ab­ge­war­tet wer­den, bis die Um­set­zung der 1. Etap­pe der Re­vi­si­on in den Kan­to­nen ab­ge­schlos­sen ist. Wir be­an­tra­gen des­halb eine Ver­schie­bung der 2. Etap­pe um min­des­tens zwei Jahre. Diese Vor­la­ge be­inhal­tet vor allem neue Be­stim­mun­gen zum Bauen aus­ser­halb der Bau­zo­nen. Der Bund schlägt unter an­de­rem einen grund­sätz­lich in­ter­es­san­ten Kom­pen­sa­ti­ons­me­cha­nis­mus vor. Viele Fra­gen be­züg­lich der Aus­wir­kun­gen und der Ein­ord­nung in die be­ste­hen­den In­stru­men­te der Raum­pla­nung blei­ben je­doch un­be­ant­wor­tet. Sie be­dür­fen zu­sätz­li­cher Ab­klä­run­gen. Eben­so wer­den die In­ter­es­sen der Wirt­schaft be­züg­lich der räum­li­chen Ent­wick­lung zu wenig stark ge­wich­tet.