Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me zur Schlies­sung einer Straf­bar­keits­lü­cke im Fin­fraG (18.489 N PA. IV. VOGT / Fi­nanz­markt­in­fra­struk­tur­ge­setz)

Mit der vor­lie­gen­den Ge­set­zes­än­de­rung soll eine neue Straf­norm be­tref­fend die Ver­let­zung der Pflicht zur Ver­öf­fent­li­chung eines wah­ren und voll­stän­di­gen An­ge­bots­pro­spekts oder einer wah­ren und voll­stän­di­gen Vor­an­mel­dung ge­schaf­fen wer­den. Aus Sicht von eco­no­mie­su­is­se be­steht ak­tu­ell und im Lich­te des lau­fen­den Fin­fraG-Re­views weder Dring­lich­keit noch Not­wen­dig­keit, ein­zel­ne Fin­fraG-Be­stim­mun­gen vor­zu­zie­hen. Zudem darf das Ver­fah­ren­s­prin­zip des Straf­rechts als ul­ti­ma ratio nicht ver­letzt wer­den.