Stellungnahme zur Schliessung einer Strafbarkeitslücke im FinfraG (18.489 N PA. IV. VOGT / Finanzmarktinfrastrukturgesetz)
Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll eine neue Strafnorm betreffend die Verletzung der Pflicht zur Veröffentlichung eines wahren und vollständigen Angebotsprospekts oder einer wahren und vollständigen Voranmeldung geschaffen werden. Aus Sicht von economiesuisse besteht aktuell und im Lichte des laufenden FinfraG-Reviews weder Dringlichkeit noch Notwendigkeit, einzelne FinfraG-Bestimmungen vorzuziehen. Zudem darf das Verfahrensprinzip des Strafrechts als ultima ratio nicht verletzt werden.