Vernehmlassungsantwort

Stellungnahme zur Revision des ETH-Gesetzes

Die ETH mit dem ETH-Rat lassen sich nicht wie ein Unternehmen mit Verwaltungsrat führen. Die Forschungsfreiheit ist ohne Abstriche zu gewährleisten und jegliche politische Einflussnahme in Forschung und Lehre zu unterbinden. Hochschulen mit international hervorragender Qualität müssen zwingend über eine grösstmögliche Autonomie bezüglich Forschung, Lehre und Finanzierung verfügen. Entsprechend sind Entscheide zur inhaltlichen Forschungs- und Lehrtätigkeit klar der Schulleitung zu überlassen. Die Führung der ETH über einen Leistungsauftrag des Parlaments an die ETH ist überdies transparenter und – da nicht durch inhaltliche Vorgaben verzerrt – zielführender als eine Führung mittels strategischer Ziele durch den Bundesrat.