Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me Co­ro­na­mass­nah­men: Än­de­rung der Covid-19-Ver­ord­nung be­son­de­re Lage

Um die ak­tu­el­le Co­ro­na-Welle zu bre­chen, stellt der Bun­des­rat zwei mög­li­che Mass­nah­men­pa­ke­te in Aus­sicht, die beide gros­se Ein­schrän­kun­gen mit sich brin­gen. eco­no­mie­su­is­se be­dau­ert, dass ein lan­ges Zö­gern bei den Boos­ter-Imp­fun­gen und der Ver­zicht auf flä­chen­de­cken­de Tests in den Schu­len zu einer sol­chen Si­tua­ti­on bei­ge­tra­gen haben. Beide Mass­nah­men­pa­ke­te stel­len die Wirt­schaft vor gros­se Her­aus­for­de­run­gen. Sie gibt der we­ni­ger ein­schnei­den­den Va­ri­an­te 1 den Vor­zug. Die Mass­nah­men wür­den dann im Ver­ständ­nis von eco­no­mie­su­is­se als Mit­tel zur Bre­chung der ak­tu­el­len An­ste­ckungs­wel­le ein­ge­setzt. Daher wären sie bis zum 9. Ja­nu­ar 2022 zu be­fris­ten.