Vernehmlassungsantwort

Stär­kung von Qua­li­tät und Wirt­schaft­lich­keit

Die Wirt­schaft ist an einer hoher Qua­li­tät in der Leis­tungs­er­brin­gung in­ter­es­siert. Mit­tels einer guten Da­ten­la­ge und durch zu­sätz­li­che An­rei­ze für die Leis­tungs­er­brin­ger kön­nen Ver­bes­se­run­gen er­reicht wer­den. Denn in der Tat wurde das Kran­ken­ver­si­che­rungs­ge­setz (KVG) bis­her nur un­ge­nü­gend um­ge­setzt. Die Qua­li­täts­ent­wick­lung wurde in den Ta­rif­ver­trä­gen stief­müt­ter­lich be­han­delt. Das war ei­ner­seits ein Ver­sa­gen der Ta­rif­part­ner­schaft, an­de­rer­seits haben Bund und Kan­to­ne diese Ta­rif­ver­trä­ge auch stets ge­neh­migt. eco­no­mie­su­is­se setzt sich für eine star­ke Ta­rif­part­ner­schaft ein, die in der Lage ist, die Qua­li­täts­vor­ga­ben ge­mäss KVG um­zu­set­zen.

Die Ver­ord­nungs­än­de­rung geht je­doch in die fal­sche Rich­tung. Sie zen­tra­li­siert die Qua­li­täts­ar­beit und will von oben herab die Qua­li­täts­ent­wick­lung im wahrs­ten Sinne des Wor­tes «ver­ord­nen». Doch ein staat­li­ches Qua­li­täts­ma­nage­ment läuft Ge­fahr, an der Basis ins Leere zu lau­fen. Qua­li­täts­ma­nage­ment ist eine ge­nui­ne Auf­ga­be der Leis­tungs­er­brin­ger mit Un­ter­stüt­zung des Ta­rif­part­ners. Der Bund soll­te sich auf die Rah­men­be­din­gun­gen be­schrän­ken und all­fäl­li­ge An­rei­ze set­zen.