Neue Studie: Vorteile des Gegenvorschlags überwiegen
Der Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe löst das Problem der Lohnexzesse besser als die Initiative von Thomas Minder. Das ist das Fazit einer Studie von Professor Peter Nobel im Auftrag von economiesuisse. Der Professor für internationales Handels- und Wirtschaftsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich hat die Initiative, die am 3. März 2013 zur Abstimmung kommt, und den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments im Rahmen einer vergleichenden Studie untersucht. «Weder die Initiative noch der Gegenvorschlag äussern sich zur Höhe der Vergütungen», hält Nobel fest. Wie seine Studie aber zeigt, geht der Gegenvorschlag in Vergütungsfragen weiter als die Initiative. Denn mit dem indirekten Gegenvorschlag wird die Rückerstattungsklage strikter formuliert. Besteht ein Missverhältnis zwischen Leistung und der erbrachten Gegenleistung, können Entschädigungen zurückgefordert werden. Diese Regel gilt für den Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und die Mitglieder des Beirats. Der Gegenvorschlag ist zudem transparenter.
Die gesamte Studie ist hier erhältlich.
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