Medienmitteilungen bis 2015

Neue Stu­die: Vor­tei­le des Ge­gen­vor­schlags über­wie­gen

Der Ge­gen­vor­schlag auf Geset­zes­stufe löst das Pro­blem der Lohn­ex­zes­se bes­ser als die In­itiative von Tho­mas Min­der. Das ist das Fazit ei­ner Stu­die von Pro­fes­sor Pe­ter Nobel im Auf­trag von economie­suisse. Der Pro­fes­sor für in­ternatio­nales Han­dels- und Wirt­schaftsrecht an der Rechts­wis­senschaftli­chen Fa­kul­tät der Uni­ver­si­tät Zü­rich hat die In­itiative, die am 3. März 2013 zur Ab­stimmung kommt, und den indirek­ten Ge­gen­vor­schlag des Parla­ments im Rah­men ei­ner ver­glei­chen­den Stu­die un­tersucht. «Weder die In­itiative noch der Ge­gen­vor­schlag äus­sern sich zur Höhe der Vergü­tun­gen», hält Nobel fest. Wie sei­ne Stu­die aber zeigt, geht der Ge­gen­vor­schlag in Vergü­tungs­fra­gen wei­ter als die In­itiative. Denn mit dem indirek­ten Ge­gen­vor­schlag wird die Rücke­r­stat­tungs­kla­ge strik­ter for­mu­liert. Be­steht ein Miss­ver­hält­nis zwi­schen Leis­tung und der er­brach­ten Gegenleis­tung, kön­nen Ent­schädigun­gen zu­rück­ge­for­dert wer­den. Die­se Regel gilt für den Verwal­tungs­rat, die Ge­schäftslei­tung und die Mit­glieder des Bei­rats. Der Ge­gen­vor­schlag ist zudem trans­pa­ren­ter.
Die ge­sam­te Stu­die ist hier er­hält­lich.
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