Mehr­wert­steu­er: Ein­heits­satz bleibt beste Lö­sung

Mit der Gas­trosuisse-In­itiative, dem Zwei-Satz-Mo­dell (Rückweisungs­vorla­ge) und der Ver­län­ge­rung des Beherbergungs­sond­er­sat­zes befin­den sich drei Vorla­gen zur Mehr­wert­steuer in der politi­schen Diskussi­on. Die Gas­trosuisse-In­itiative und das Zwei-Satz-Mo­dell un­ter­stel­len Restau­rantleis­tun­gen neu dem reduzier­ten Steuer­satz, das Zwei-Satz-Mo­dell zudem auch Beherbergungs­leis­tun­gen. Der reduzier­te Steuer­satz muss in der Folge er­höht wer­den. Bei­de Vorla­gen er­for­dern ei­ne Volksab­stimmung. Un­abhängig davon soll der Hotel­le­riesond­er­satz bis 2017 ver­län­gert wer­den. Das vorliegen­de dos­sierpolitik prä­sen­tiert die drei Vorla­gen und stellt sie der Grund­satzpositi­on von economie­suisse ge­gen­über: Ei­ne für alle faire und kos­ten­güns­ti­ge Mehr­wert­steuer kann nur mit ei­ner grundlegen­den Ver­einfa­chung er­reicht wer­den.