Vernehmlassungsantwort

Mass­vol­le Um­set­zung der FATF-Emp­feh­lun­gen nötig

economie­suisse be­grüsst grund­sätz­lich den vor­ge­schla­genen Weg zur Um­set­zung der revidier­ten FATF-Empfehlun­gen. Auf über­schiessen­de, von der FATF nicht zwin­gend ver­lang­te neue Vorschrif­ten ist aber zu verzich­ten. Bei der Identifikati­on wirt­schaftlich Be­rechtig­ter soll die Um­set­zung in ver­gleichba­ren an­de­ren Län­dern ein­be­zo­gen und auf ei­ne vor­zei­ti­ge Um­set­zung verzich­tet wer­den. Die Defi­niti­on von schwe­ren Steuerdelik­ten ist se­pa­rat im Zu­sammenhang mit der Revisi­on des Steuer­straf­rechts in der Schweiz zu be­han­deln und daher in jene separa­te Vorla­ge zu inte­grie­ren. Min­des­tens ist sie zu fokus­sie­ren und zu präzisie­ren. Das Ver­bot von Bargeldzahlun­gen über 100'000 Fran­ken bei Kaufver­trägen ist auf die Verfassungs­kon­formität kri­tisch zu über­prüfen. Der nach der FATF mögli­che Spiel­raum ist in al­len Belan­gen aus­zu­schöpfen.