Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me Ver­nehm­las­sung Bun­des­ge­set­ze über die Lan­des­spra­chen und die Ver­stän­di­gung zwi­schen den Sprach­ge­mein­schaf­ten

Aus Sicht der Wirt­schaft sind gute Kennt­nis­se so­wohl in Eng­lisch als auch in einer zwei­ten Lan­des­spra­che von gros­ser Be­deu­tung. Trotz­dem ist eco­no­mie­su­is­se über­zeugt, dass die Kom­pe­tenz zur Wahl der Fremd­spra­chen bei den kan­to­na­len po­li­ti­schen In­stan­zen blei­ben muss. Das Sub­si­dia­ri­täts­prin­zip und fö­de­ra­lis­ti­sche Prin­zi­pi­en sind auch in der Spra­chen­dis­kus­si­on stark zu ge­wich­ten. Aus staats­po­li­ti­scher Sicht ste­hen die Kan­to­ne in der Ver­ant­wor­tung. Es be­steht keine Not­wen­dig­keit für einen Ein­griff auf Bun­des­ebe­ne.