Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Prämien
Die Wirtschaft lehnt die vorliegende Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung zur Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Prämien (Art. 106 KVG) entschieden ab. Die Vorlage verstösst gegen das aktuelle Krankenversicherungsgesetz und ignoriert weitgehend den Wettbewerb zwischen den Krankenversicherern. Der Gesetzgeber beabsichtigt, mit einem ordnungspolitischen Sündenfall allfällige Regulationsfehler der Vergangenheit zu korrigieren.