Vernehmlassungsantwort

Kon­sul­ta­ti­on zu den An­pas­sun­gen der Covid-19-Ver­ord­nung Mass­nah­men im Be­reich des in­ter­na­tio­na­len Per­so­nen­ver­kehrs

eco­no­mie­su­is­se er­ach­tet es als rich­tig, dass alle ver­hält­nis­mäs­si­gen und ver­ständ­li­chen Mass­nah­men, die einen er­neu­ten Teil-Lock­down ver­hin­dern, ge­trof­fen wer­den. Da die Er­fah­rung der Som­mer­fe­ri­en­zeit ge­zeigt hat, dass durch Fe­ri­en­rück­rei­sen­de An­ste­ckungs­her­de aus dem Aus­land in die Schweiz ge­lan­gen kön­nen, er­scheint es sinn­voll, die Ein­rei­se­be­stim­mun­gen an­zu­pas­sen. eco­no­mie­su­is­se spricht sich für die Va­ri­an­te 1 aus. Al­ler­dings schla­gen wir vor, dass nicht ge­ne­se­ne und nicht ge­impf­te Per­so­nen nur beim Grenz­über­tritt über ein ak­tu­el­les ne­ga­ti­ves Test­ergeb­nis ver­fü­gen müs­sen und auf die An­for­de­rung eines zwei­ten Tests nach dem vier­ten bis sieb­ten Tag nach der Ein­rei­se ver­zich­tet wird. Es ist ins­be­son­de­re rich­tig, dass Ge­impf­te und Ge­ne­se­ne nicht von die­sen Mass­nah­men be­trof­fen sind und dass alle Ver­kehrs­trä­ger gleich­be­han­delt wer­den.