HarmoS - Harmonisierung der obligatorischen Schule
Das Konkordat HarmoS setzt die durch den neuen Bildungsartikel geforderte interkantonale Harmonisierung innerhalb der obligatorischen Schule um. Art. 62, 4 der Bundesverfassung verlangt eine Vereinheitlichung des Schuleintrittsalters, der Schulpflicht, der Schuldauer sowie der Ziele der jeweiligen Bildungsstufen. HarmoS regelt diese Punkte und tritt dann in Kraft, wenn mindestens zehn Kantone beitreten. Kommt HarmoS nicht zustande, setzt der Bund die notwendigen Vorschriften. Gegenw ärtig liegt der Ball bei den Kantonen.