Medienmitteilungen bis 2015

Han­dels­hemm­nis­se sind ent­schei­den­de Hür­den

Statt Han­dels­hemm­nis­se zu be­sei­ti­gen, wer­den immer neue auf­ge­baut. Das zeigt sich ex­em­pla­risch am jüngs­ten Be­schluss des Na­tio­nal­rats, bei der Re­vi­si­on des Le­bens­mit­tel­ge­set­zes eine neue, vom EU-Recht ab­wei­chen­de De­kla­ra­ti­ons­vor­schrift ein­zu­füh­ren. Mit sol­chen ge­setz­ge­be­ri­schen Son­der­zü­gen schot­tet die Schweiz ihren Markt ei­gen­hän­dig ab, an­statt Wett­be­werb zu för­dern. Die «Al­li­anz gegen Han­dels­hemm­nis­se» sieht sich durch die Wett­be­werbs­kom­mis­si­on (WEKO) be­stä­tigt: Deren Se­kre­ta­ri­at fand bei einer Vor­ab­klä­rung bei 25 Un­ter­neh­men und um­satz­star­ken Pro­duk­ten keine Hin­wei­se für kar­tell­rechts­wid­ri­ge Ver­hal­tens­wei­sen im Zu­sam­men­hang mit der Wei­ter­ga­be von Wäh­rungs­vor­tei­len. Es stellt aber fest, dass Han­dels­hemm­nis­se Par­al­lel­im­por­te für die Un­ter­neh­men er­schwe­ren. Die­ser ge­wich­ti­ge Hemm­schuh würde auch bei einem über­schies­sen­den Ein­griff ins Kar­tell­recht wei­ter­be­ste­hen.