Die Invalidenversicherung konsequent reformieren
Seit 17 Jahren ist die Invalidenversicherung (IV) der Schweiz defizitär. Mit der bis 2017 befristeten Zusatzfinanzierung wurde eine Grundlage für dringend nötige Reformen geschaffen. Im Rahmen der IV-Revision 6b müssen diese nun durchgesetzt werden. Das Ziel: Die Finanzen der IV nachhaltig entlasten und sichern, die hohe Verschuldung abbauen. Der Bundesrat sieht nun aber geringere Entlastungen vor, als ursprünglich geplant waren.