Vernehmlassungsantwort

Bun­des­ge­setz über die Strom­ver­sor­gung: Ent­wurf ge­nügt den be­rech­tig­ten An­sprü­chen der Un­ter­neh­men nicht

eco­no­mie­su­is­se hat stets den Wunsch nach einer ge­ord­ne­ten und eu­ro­kom­pa­ti­blen Strom­markt­öff­nung ge­äus­sert. Diese ist nütz­lich und not­wen­dig, um die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Pro­duk­ti­ons­stand­orts Schweiz zu ver­bes­sern. Un­se­re Mit­glie­der be­für­wor­ten daher ein­stim­mig den Wil­len der Re­gie­rung, rasch­mög­lichst ein neues Elek­tri­zi­täts­markt­ge­setz zu er­ar­bei­ten, das eine Öff­nung des Schwei­zer Strom­mark­tes er­mög­licht. Sie be­grüs­sen ins­be­son­de­re die Mög­lich­keit, damit die er­heb­li­che Be­nach­tei­li­gung des Wirt­schafts­stand­orts Schweiz bei den Strom­prei­sen zu kor­ri­gie­ren und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit zahl­rei­cher Un­ter­neh­men und allen voran der KMU zu stär­ken. Der von der Re­gie­rung im ver­gan­ge­nen Juli in die Ver­nehm­las­sung ge­schick­te Ent­wurf wird je­doch den be­rech­tig­ten An­sprü­chen der Un­ter­neh­men nicht ge­recht und be­darf daher einer gründ­li­chen Über­ar­bei­tung.