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Bil­dung - Hoch­schul­po­li­tik

Die Au­to­no­mie der In­sti­tu­tio­nen des ETH-Be­rei­ches ist ein hohes Gut. Sie hat ent­schei­dend zur hohen Qua­li­tät der ETH-Schu­len und For­schungs­stät­ten bei­ge­tra­gen. Die Än­de­run­gen des ETH-Ge­set­zes dür­fen aus Sicht von eco­no­mie­su­is­se daher kei­nes­falls dazu füh­ren, dass der ETH-Rat künf­tig stär­ker in die Au­to­no­mie der In­sti­tu­tio­nen ein­grei­fen kann. Es sind daher we­sent­li­che An­pas­sun­gen am Ver­nehm­las­sungs­vor­schlag vor­zu­neh­men.