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Bi­la­te­ra­le II: Dos­sier Zins­be­steue­rung: Die In­ter­es­sen des Fi­nanz­plat­zes ge­wahrt

Am 25. Juni 2004 sind die neun Ab­kom­men zu den Bi­la­te­ra­len Ver­trä­gen II mit der EU pa­ra­phiert wor­den. Der Bun­des­rat hat dazu am 30. Juni 2004 ein Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren er­öff­net. Einen sehr we­sent­li­chen Be­stand­teil des Ab­kom­mens­pa­kets stellt das Über­ein­kom­men zur Zins­be­steue­rung dar. Darin ver­pflich­tet sich die Schweiz, Mass­nah­men zu tref­fen, um eine Um­ge­hung der ge­plan­ten EU-Richt­li­nie zur Zins­be­steue­rung zu er­schwe­ren. Im Zen­trum der Ver­ein­ba­rung steht ein Steu­er­rück­be­halt von letzt­lich 35 Pro­zent auf Zin­sen, die durch schwei­ze­ri­sche Zahl­stel­len an na­tür­li­che Per­so­nen mit Wohn­sitz in der EU aus­be­zahlt wer­den. In den Ver­hand­lun­gen mit der EU waren schwie­ri­ge Fra­gen der Wett­be­werbs­fä­hig­keit und Stand­ort­qua­li­tät des schwei­ze­ri­schen Fi­nanz­plat­zes zu lösen. Die Haupt­for­de­run­gen wur­den er­füllt.