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Bilaterale II: Dossier Zinsbesteuerung: Die Interessen des Finanzplatzes gewahrt

Am 25. Juni 2004 sind die neun Abkommen zu den Bilateralen Verträgen II mit der EU paraphiert worden. Der Bundesrat hat dazu am 30. Juni 2004 ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Einen sehr wesentlichen Bestandteil des Abkommenspakets stellt das Übereinkommen zur Zinsbesteuerung dar. Darin verpflichtet sich die Schweiz, Massnahmen zu treffen, um eine Umgehung der geplanten EU-Richtlinie zur Zinsbesteuerung zu erschweren. Im Zentrum der Vereinbarung steht ein Steuerrückbehalt von letztlich 35 Prozent auf Zinsen, die durch schweizerische Zahlstellen an natürliche Personen mit Wohnsitz in der EU ausbezahlt werden. In den Verhandlungen mit der EU waren schwierige Fragen der Wettbewerbsfähigkeit und Standortqualität des schweizerischen Finanzplatzes zu lösen. Die Hauptforderungen wurden erfüllt.