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Bilaterale I: Ausdehnung der Personenfreizügigkeit

Am 1. Juni 2002 sind die bilateralen sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU in Kraft getreten. Bisherige Erfahrungen mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen zeigen, dass befürchtete Migrationsströme aus der EU in die Schweiz ausgeblieben sind. Mit dem Beitritt zehn neuer mittel- und osteuropäischer Staaten in die EU musste die Schweiz über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens neue Verhandlungen führen. Das Ergebnis ist für die Schweiz sehr zufriedenstellend. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit erfolgt schrittweise und nach einem separaten Übergangsregime. Die Wirtschaft setzt sich für dieses Abkommen ein und lehnt ein allfälliges Referendum vehement ab. Eine Ablehnung des Abkommens würde den Bilateralismus insgesamt gefährden und könnte dem vertraglichen Fundament mit der EU die Grundlage entziehen.