Be­steue­rung des Ver­mö­gens greift an die Sub­stanz: In­ter­na­tio­na­le Trends der Be­steue­rung

Die Ver­mö­gens­be­steue­rung um­fasst eine Viel­falt von Steu­er­ar­ten: die Be­steue­rung von un­be­weg­li­chen und be­weg­li­chen Ver­mö­gens­wer­ten, die Erb­schafts- und Schen­kungs­steu­ern sowie Stem­pel­ab­ga­ben auf Fi­nanz­trans­ak­tio­nen. Ei­ni­ge OECD-Län­der haben in die­sen Be­rei­chen in den letz­ten Jah­ren zahl­rei­che Re­for­men durch­ge­führt, so dass deren Be­deu­tung als Steu­er­ein­nah­me­quel­le ins­ge­samt ab­ge­nom­men hat. Ge­ne­rell ist eine um­fas­sen­de Vermö- gens­steu­er in­ter­na­tio­nal ein Aus­lauf­mo­dell. Ins­be­son­de­re exis­tie­ren Steu­ern auf Ka­pi­tal­bil­dung und Ka­pi­tal­trans­ak­tio­nen auf­grund ihrer schäd­li­chen Wir­kung auf die Stand­ort­at­trak­ti­vi­tät nur noch in ver­ein­zel­ten Län­dern. Zur Er­hal­tung oder Rück­ge­win­nung von Steu­er­sub­strat wur­den zwar auch Am­nes­ti­en durch­ge­führt. Al­ler­dings haben sol­che kurz­fris­ti­gen Steu­er­mass­nah­men ihr Ziel sel­ten er­reicht.