Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG)
economiesuisse beantragt eine Überarbeitung der Verordnungen zum EPDG. Die drei Verordnungen müssen dazu beitragen, den elektronischen Austausch von Patientendaten zu verbessern und dadurch die Transparenz und die Effizienz der Leistungserbringung zu erhöhen. Dies braucht offene Lösungen, welche den Zugang neuer Anbieter begünstigen und den Patienten Souveränität geben. Die Privatinitiative soll begünstigt werden. Dazu ist eine ergebnisoffene Verordnung sehr wichtig. Zentrale Punkte für die Wirtschaft sind der diskriminierungsfreie Marktzugang für private Anbieter, die Möglichkeit eines externen Zugriffsportals und die Verwendung internationaler Standards. Letzteres verhindert proprietäre Lösungen, die den Wettbewerb zwischen den Anbietern behindern.